Neues Schuldrecht: Abonnements verpflichten

Neues Schuldrecht: Abonnements verpflichten

Wer ein Zeitschriften- oder Zeitungsabonnement online abschließt, kann dieses seit Einführung des neuen Schuldrechts nur noch unter bestimmten Bedingungen widerrufen. Verlage erhoffen sich durch die neue Regelung eine Stärkung des Abonnementvertriebs im Internet.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Für Zeitschriftenabos, die per Internet abgeschlossen werden, ist nach Angaben der Verbraucherzentrale kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Voraussetzung sei allerdings, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vertragsbestimmungen abgerufen und gespeichert werden könnten. Das Bestellformular müsse überdies eine Lösch- und Berichtigungsfunktion aufweisen. Der Kunde habe außerdem ein Anrecht auf eine unverzügliche Bestätigung via E-Mail. (ST)


KONTAKT:

Verbraucher-Zentrale
Nordrhein-Westfalen
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel. 0211-38090
Fax 0211-3809216
Internet: www.vz-nrw.de

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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