Piratenseite wurde geentert

Piratenseite wurde geentert

Die Filmindustrie hat einen weiteren Etappensieg errungen: Die Seite der Datentauschbörse The Pirate Bay wurde vom Netz genommen. Allerdings nur bei einem Provider.

SRSybille RoemerRedakteurin
2 Min.· Aktualisiert am
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"Es gibt Gesetze und Regeln in der Gesellschaft, denen man folgen sollte", zitiert die schwedische Tageszeitung "Dagens Nyheter" Victor Möller, Geschäftsführer des Providers Black Internet. "Was wir von der ganzen Sache halten sollen, und wie wir uns in Zukunft verhalten werden, müssen wir erst noch entscheiden."

Zwar sei der Provider nicht der einzige, der der Tauschbörse Kapazitäten verkaufe, aber der einzige, dem mit rechtlichen Schritten gedroht werde, so Möller.

Weiterbetrieb der Tauschbörse über Provider verhindern

Die Anordnung folgt auf ein erstinstanzliches Urteil gegen vier Betreiber von The Pirate Bay, die im April zu Haftstrafen und Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden waren. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil hatten Vertreter der Unterhaltungsindustrie wiederholt versucht, den Weiterbetrieb der Tauschbörse mit Verfügungen gegen die Betreiber und Provider zu unterbinden.

Auch für den Kaufinteressenten des Trackers kommt die Stilllegung zu keinem guten Zeitpunkt: Am Donnerstag will das Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) seinen Investoren die Übernahmepläne für die Piratenbucht erläutern und mit deren Einwilligung die Datentauschbörse für umgerechnet rund 5,9 Millionen Euro übernehmen.

Allerdings kursieren Gerüchte über mögliche Zahlungsschwierigkeiten von GGF: Am vergangenen Freitag wurde sogar die GGF-Aktie an der Börse vom Handel ausgesetzt, nachdem Zweifel an der Finanzierung der geplanten Übernahme aufgekommen waren.

Filmindustrie will ihr Urheberrecht schützen

Vor allem die amerikanischen Filmproduktionsfirmen Columbia, Disney, NBC, Paramount, Sony, 20th Century Fox, Universal und Warner gehen gegen die schwedische Datentauschbörse The Pirate Bay vor. Sie werfen den Betreibern vor, Urheberrechte zu verletzen.

Zu den rund hundert Werken, deren Urheberrechtsverletzung die Filmindustrie vor dem schwedischen Gericht namentlich nennt, gehören unter anderem Fernsehserien wie "Die Simpsons", "Family Guy", "24" und "House" sowie Filme wie "Fluch der Karibik", "X-men" und "Der Mann, der niemals lebte".

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SR
Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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