Rechtsunsicherheit für Werbetreibende

Rechtsunsicherheit für Werbetreibende

Das reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringt eine Überregulierung der Werbung und verunsichert die Wirtschaft, kritisiert die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg.

3 Min.· Aktualisiert am
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Beim Pressegespräch am Rande der Jahrestagung am heutigen Dienstag ließ der Jurist kein gutes Haar an dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen "europäischen UWG". "Wir stehen vor einer Phase, in der ganz vieler Rechtsunsicherheiten geklärt werden müssen", sagte Münker. "Noch bevor die letzte Reform aus dem Jahr 2004 höchstrichterlich geklärt wurde, stehen Einzelhandel und werbetreibende Wirtschaft vor einer Vielzahl neuer Rechtsfragen."

Vollharmonisiertes Wettbewerbsrecht mit dem EuGH als letzte Instanz

Zahlreiche der neuen Vorschriften des nun europaweit harmonisierten Wettbewerbsrecht seien überflüssig, da das alte deutsche UWG das entsprechenden Verhalten bereits untersagt habe. Das reformierte Gesetz brächten nun aber neue Rechtsfragen mit sich, die erst durch die Gerichte geklärt werden müssten.

Als ein Beispiel nannte Münker die so genannte Lockvogelwerbung. Bislang mussten Händler die beworbene Ware nach deutscher Rechtsprechung mindestens zwei Tage vorrätig halten, um nicht wettbewerbswidrig zu handeln. Der EU-Gesetzgeber hat nun keine strikte Bevorratungspflicht normiert, sondern nur eine Hinweispflicht für den Fall vorgeschrieben, "dass der Händler davon ausgehen muss, das beworbene Produkt nicht über einen angemessenen Zeitraum und in angemessener Menge" anbieten zu können.

Die nun geltende Vorschrift zur Lockvogelwerbung enthalte eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, so dass der Anwendungsbereich neu definiert werden müsse, so Münker. Die letzte Instanz zu Auslegungsfragen im Wettbewerbsrecht ist dabei künftig der Europäische Gerichtshof und nicht mehr der Bundesgerichtshof.

16.000 Beschwerden, rund 8.000 Abmahnungen, 700 Gerichtsverfahren

Im vergangenen Jahr erreichten die Wettbewerbszentrale, eine Selbsthilfeorganisation der deutschen Wirtschaft in der sämtliche IHK und zahlreiche Fachverbände vertreten sind, mehr als 16.000 Beschwerdefälle zu unrechtmäßigen Geschäftspraktiken über alle Branchen hinweg. "Die Gründe für derartige Rechtsverletzungen reichen von blanker Unkenntnis der Kaufleute über das zunehmende Dickicht an Regulierungen bis hin zu vorsätzlichen oder gar gezielten Behinderungen von Wettbewerbern oder Übervorteilung von Kunden", berichtete Dr. Reiner Münker,

Bei etwa der Hälfte aller Beschwerdefälle musste die Wettbewerbszentrale mit einem offiziellen Unterlassungsverfahren gegen die Rechtsverletzer vorgehen. Obwohl die überwiegende Zahl der Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden konnte, führte die Wettbewerbszentrale im Jahr 2008 insgesamt rund 700 Gerichtsverfahren, davon 30 Fälle vor dem Bundesgerichtshof.

Deutsches Kopplungsverbot auf der Kippe

In der Frage des so genannten Kopplungsverbots von Gewinnspielen und Warenabsatz erwartet Münker "vielleicht noch in diesem Jahr" eine Entscheidung durch den EuGH. Nach deutschem Recht war es bislang verboten, die Teilnahme an Gewinnspielen vom Kauf eines Produktes abhängig zu machen. Die EU-Richtlinie kennt dieses Verbot nicht.

Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH daher ein Verfahren gegen eine Werbung des Discounters Plus ("Millionenchance") zur Entscheidung vor. Da der Europäische Gerichtshof kürzlich in einem ähnlichen Fall gegen das belgische Zugabeverbot entschieden hat, geht die Wettbewerbszentrale davon aus, dass auch das deutsche Kopplungsverbot fallen wird.

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