Verbraucherschützer kritisieren Lebensmittelversender

Verbraucherschützer kritisieren Lebensmittelversender

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt die Produktinformationen von Online-Lebensmittelhändlern - und mahnt auch einzelne Unternehmen ab.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
Teilen
Händler sind bekanntlich verpflichtet, in unmittelbarer Nähe des Endpreises auch den Grundpreis anzugeben - also den Preis pro Mengeneinheit, zum Beispiel Kilogramm oder Liter. Die Tester fanden im Internet jedoch reihenweise Produkte, bei denen diese Angabe fehlte.

Bei Obstkonserven oder Würstchengläsern gilt immer das "Abtropfgewicht" als Basis für die Berechnung des Grundpreises. Doch mehrere Online-Shops rechneten mit dem Bruttopreis, also inklusive Flüssigkeit, so die Verbraucherzentrale.

Als Folge würden nun mehrere Web-Shops von den Verbraucherschützern abgemahnt, hieß es.

Teilen
Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

Alle Beiträge
Morning Briefing

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

  • 10.800+ Abonnenten
  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.