Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt die Produktinformationen von Online-Lebensmittelhändlern - und mahnt auch einzelne Unternehmen ab.
Händler sind bekanntlich verpflichtet, in unmittelbarer Nähe des Endpreises auch den Grundpreis anzugeben - also den Preis pro Mengeneinheit, zum Beispiel Kilogramm oder Liter. Die Tester fanden im Internet jedoch reihenweise Produkte, bei denen diese Angabe fehlte.
Bei Obstkonserven oder Würstchengläsern gilt immer das "Abtropfgewicht" als Basis für die Berechnung des Grundpreises. Doch mehrere Online-Shops rechneten mit dem Bruttopreis, also inklusive Flüssigkeit, so die Verbraucherzentrale.
Als Folge würden nun mehrere Web-Shops von den Verbraucherschützern abgemahnt, hieß es.
Bei Obstkonserven oder Würstchengläsern gilt immer das "Abtropfgewicht" als Basis für die Berechnung des Grundpreises. Doch mehrere Online-Shops rechneten mit dem Bruttopreis, also inklusive Flüssigkeit, so die Verbraucherzentrale.
Als Folge würden nun mehrere Web-Shops von den Verbraucherschützern abgemahnt, hieß es.
