Rund zwei von drei deutschen Verbraucherbeschwerden betreffen inzwischen den Onlinehandel. Meist geht es um die Lieferung der Ware.
Die Verbraucherschützer monieren, dass die nationalen Regelungen den grenzüberschreitenden E-Commerce erschweren: Kauft ein Verbraucher eine Ware online aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU), fehlten häufig einheitliche, europaweite Regelungen. "Auch dies gibt häufig Anlass für Beschwerden", heißt es.
Versandkosten beanstandet
Beispielsweise habe ein Verbraucher aus Malta auf dem Onlineportal eines deutschen Händlers ein Paar Turnschuhe bestellt. Innerhalb der Europäischen Union sollte der Versand den Kunden nichts kosten.
Beim genaueren Hinschauen stellt der Verbraucher jedoch fest, dass Malta von der Regelung ausgenommen war und er pauschal 50 Euro für den Versand bezahlen sollte, obwohl Lieferungen auf eine andere Mittelmeer-Insel, nämlich Zypern, für Kunden gratis war. Dieser Fall habe mit Hilfe des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland gelöst werden können, der maltesische Konsument musste keine Portokosten bezahlen.
Bis Ende 2013 soll mit der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der E-Commerce-Markt in Europa weiter harmonisiert werden. Damit würden bestimmte Regelungen, wie etwa zu Widerrufsrechten oder Kostenfragen bei Warenrückgaben, EU-weit gelten.
Netzwerk Europäischer Verbraucherzentren
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren hat in allen 27 EU-Staaten sowie in Norwegen und Island mindestens einen Ableger. Diese werden zum einen durch die EU-Kommission, zum anderen durch die jeweiligen Mitgliedstaaten finanziert.
