Verstoß gegen Impressumspflicht wettbewerbswidrig

Verstoß gegen Impressumspflicht wettbewerbswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat den Verstoß gegen die in den §§ 3 und 6 des Teledienstegesetzes (TDG) verankerte Impressumspflicht als wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angesehen und auf Antrag zwei einstweilige Verfügungen erlassen.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
Teilen

Damit hat das Landgericht Düsseldorf die §§ 3 und 6 TDG nicht als wertneutrale Ordnungsvorschriften eingestuft, wie es zuvor noch die Landgerichte in Hamburg und München getan hatten. Diese Entscheidungen bezogen sich allerdings noch auf das alte TDG, in der die Impressumspflichten in wesentlich geringerem Umfang geregelt waren. Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf vertritt nun die Ansicht, dass die neugestalteten Vorschriften des TDG dem Kunden- und Mitbewerberschutz dienten. Bei einem Verstoß gegen die Regelungen, werde ein Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch erlangt. Laut Angaben des Wuppertaler Rechtsanwalts Tim Geißler (www.gks-rechtsanwaelte.de) war in einem der vorliegenden Fälle über 'Kontakt' ein Impressum grundsätzlich vorhanden, es fehlten jedoch die ordnungsgemäße Bezeichnung des Unternehmens, die Angabe des Geschäftsführers, die notwendigen Angaben zur Handelsregistereintragung sowie die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer, wie sie § 6 TDG vorschreibt. Ob Rechtsmittel gegen die Beschlüsse eingelegt werden, steht derzeit noch nicht fest. "Die Rechtsprechung zur Unlauterbarkeit eines falschen oder unvollständigen Impressums ist damit wieder völlig offen", kommentiert Geißler. (AP)


Teilen
Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

Alle Beiträge
Morning Briefing

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

  • 10.800+ Abonnenten
  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.