
Kontosperrungen von Amazon unzulässig
Auch wenn sie Retourenkönige sind: Der Onlinehändler Amazon darf Kunden den Zugriff auf bereits erworbene digitale Inhalte nicht verwehren, hat das Oberlandesgericht Köln geurteilt.
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Auch wenn sie Retourenkönige sind: Der Onlinehändler Amazon darf Kunden den Zugriff auf bereits erworbene digitale Inhalte nicht verwehren, hat das Oberlandesgericht Köln geurteilt.