Auch wenn sie Retourenkönige sind: Der Onlinehändler Amazon darf Kunden den Zugriff auf bereits erworbene digitale Inhalte nicht verwehren, hat das Oberlandesgericht Köln geurteilt.
Zugang zu gekauften Filmen verwehrt
Die nun einkassierte Klausel in den Nutzungsbedingungen hatte es Amazon erlaubt, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten – zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks – über ihr Konto zu verwehren. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden," argumentierten die Richter laut Verbraucherschützer. Amazon-Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird oder wurde, können nun auf einem Zugang bestehen und dazu ein Musterformular der Verbraucherzentrale NRW nutzen. (AZ: OLG Köln 6 U 90/15, nicht rechtskräftig)
