Kontosperrungen von Amazon unzulässig

Kontosperrungen von Amazon unzulässig

Auch wenn sie Retourenkönige sind: Der Onlinehändler Amazon darf Kunden den Zugriff auf bereits erworbene digitale Inhalte nicht verwehren, hat das Oberlandesgericht Köln geurteilt.

SRSybille RoemerRedakteurin
2 Min.· Aktualisiert am
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Die entsprechende Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe hat das Oberlandesgericht Köln nun gekippt: Amazon ist nicht länger gestattet, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

Zugang zu gekauften Filmen verwehrt

Die nun einkassierte Klausel in den Nutzungsbedingungen hatte es Amazon erlaubt, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten – zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks – über ihr Konto zu verwehren. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden," argumentierten die Richter laut Verbraucherschützer. Amazon-Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird oder wurde, können nun auf einem Zugang bestehen und dazu ein Musterformular der Verbraucherzentrale NRW nutzen. (AZ: OLG Köln 6 U 90/15, nicht rechtskräftig)

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SR
Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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