
Bezahldienste ab sofort gesetzlich geschützt
Mit dem neuen Zugangskontrolldienste- schutzgesetz (ZKDSG) sollen Dienste wie Pay-TV und kostenpflichtige Online-Angebote besser geschützt werden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar.