Bezahldienste ab sofort gesetzlich geschützt

Bezahldienste ab sofort gesetzlich geschützt

Mit dem neuen Zugangskontrolldienste- schutzgesetz (ZKDSG) sollen Dienste wie Pay-TV und kostenpflichtige Online-Angebote besser geschützt werden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Das Gesetz, das am 23. März 2002 in Kraft getreten ist, ermöglicht nach den Worten von Bundesminister Dr. Werner Müller den notwendigen Schutz für mehr Investitionssicherheit bei den Anbietern von Bezahldiensten. Dies werde die Entwicklung neuer Angebote zur Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial beschleunigen.

Mit Inkrafttreten des ZKDSG wird der Rechtsrahmen für E-Commerce um einen weiteren Baustein ergänzt. Bereits im letzten Jahr sind mit dem Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Neufassung von Signaturgesetz und -verordnung grundlegende Gesetzgebungsmaßnahmen realisiert worden. (ST)


KONTAKT:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34 - 37
10115 Berlin
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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