
Rabatt-Aktionen dürfen nicht vorzeitig beendet werden
Einzelhändler dürfen Rabattmarken-Aktionen auch bei einer überraschend hohen Kundennachfrage nicht vorzeitig abbrechen, hat das OLG Köln entschieden. Das sei Irreführung der Verbraucher.
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Einzelhändler dürfen Rabattmarken-Aktionen auch bei einer überraschend hohen Kundennachfrage nicht vorzeitig abbrechen, hat das OLG Köln entschieden. Das sei Irreführung der Verbraucher.