Illustration: optionale sichtbare KI-Kennzeichnung neben unsichtbarem digitalem Wasserzeichen
© Black Forest Labs / Flux

Google macht KI-Kennzeichnung optional

Google will es den Nutzern überlassen, ob sie ihre KI-generierten Bilder und Videos mit dem Sparkle-Symbol sichtbar kennzeichnen, berichtet Engadget.com. Zunächst betreffe dies Nano Banana, Omni und Lyria; Gemini und der Videoeditor Flow sollen später folgen. Erhalten blieben das nicht sichtbare SynthID-Wasserzeichen und die C2PA-Metadaten. Anwender in Ländern, deren Gesetze eine sichtbare Kennzeichnung verlangen, blieben ausgenommen. Dies gelte beispielsweise für die EU und Südkorea.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
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Google lockert Kennzeichnung für KI-Inhalte

Google will Nutzerinnen und Nutzern künftig mehr Kontrolle darüber geben, ob von ihnen erzeugte KI-Bilder und -Videos sichtbar als solche markiert werden. Wie Engadget.com berichtet, soll ein neuer Schalter es ermöglichen, das bekannte Sparkle-Symbol zu entfernen. Zunächst gilt die Änderung für Nano Banana, Omni und Lyria; später sollen auch Gemini und der Videoeditor Flow folgen. Damit stellt Google die sichtbare Kennzeichnung stärker in die Entscheidung der Anwender – zumindest dort, wo keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.

Die Änderung betrifft ausschließlich das sichtbare Symbol. Das unsichtbare SynthID-Wasserzeichen sowie C2PA-Metadaten bleiben weiterhin erhalten und lassen sich laut Bericht nicht per Schalter deaktivieren. Diese Verfahren sind allerdings weniger unmittelbar erkennbar: Wer Inhalte prüfen will, muss zusätzliche Schritte unternehmen, etwa eine entsprechende Analyse über ein Tool, einen Chatbot oder ein Portal anstoßen. Für die schnelle Einordnung im Alltag verliert die sichtbare Markierung damit an Bedeutung, während technische Nachweise im Hintergrund bestehen bleiben.

Ausgenommen sind Länder, in denen sichtbare Kennzeichnungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen die EU und Südkorea. Die EU hatte zuletzt Transparenzregeln für KI-Inhalte angekündigt, die sichtbare Wasserzeichen für authentisch wirkende Deepfake-Inhalte verlangen. In solchen Märkten bleibt der Spielraum für Nutzerinnen und Nutzer daher begrenzt. Googles Schritt zeigt zugleich, wie unterschiedlich Plattformen und Regulierer den Umgang mit KI-generierten Medien bewerten: Zwischen kreativer Freiheit, Transparenzpflicht und Schutz vor Täuschung entsteht ein zunehmend feiner austariertes Regelwerk.

Google-Manager Josh Woodward beschreibt den Kurs als Versuch, kreative Kontrolle und Sicherheit in Einklang zu bringen. Für Kreative können sichtbare Wasserzeichen störend sein, weil sie die Weiterverwendung oder Präsentation von Bildern, Videos und Musik beeinträchtigen. Für die Öffentlichkeit erfüllen sie hingegen eine wichtige Funktion: Sie machen auf den ersten Blick erkennbar, dass ein Inhalt künstlich erzeugt wurde. Gerade bei realistisch wirkenden Bildern und Videos kann diese schnelle Orientierung helfen, Manipulationen und Deepfakes besser einzuordnen.

Die Entscheidung steht im Kontext einer breiteren Branchenbewegung. Suno hat neue Transparenzwerkzeuge angekündigt, die anzeigen sollen, wenn ein Song beim Erscheinen auf einer anderen Plattform KI-generiert ist. Anthropic wiederum führt unsichtbare, C2PA-basierte Wasserzeichen für von Claude erzeugte Texte und Dateien ein, auch um europäischen Vorgaben zu entsprechen. Damit verlagert sich die Debatte von der Frage, ob KI-Inhalte gekennzeichnet werden, hin zu der Frage, wie sichtbar diese Kennzeichnung sein muss – und wer sie kontrollieren darf.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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