
Grüne Werbung braucht ab Sonntag grüne Belege
Wer ab Sonntag mit „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, braucht konkrete Belege, denn dann greift die EU-Richtlinie EmpCo, berichtet Haendlerbund.de. Deutschland setze sie über das UWG um. Klimaneutralität allein per CO₂-Kompensation sei tabu, ebenso Umweltversprechen fürs ganze Produkt, die aber nur einen Teilaspekt betreffen. Jedes Siegel müsse auf unabhängiger Drittprüfung beruhen oder von einer staatlichen Stelle stammen; Händler hafteten auch für übernommene Herstellersiegel.










