Apple ordnet App-Store-Regeln in der EU neu
Apple stellt seine Geschäftsbedingungen für App-Entwickler in der EU erneut um. Wie Maclife.de berichtet, gelten ab dem 1. Oktober 2026 neue Regeln für Gebühren, Zahlungswege und alternative App-Vertriebsmodelle. Nach Angaben des Unternehmens wurden die Anpassungen gemeinsam mit der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Ziel ist es, die bisherige Gebührenstruktur zu vereinfachen und Streitpunkte rund um den Digital Markets Act zu entschärfen.
Die wichtigste Änderung betrifft die bisherige Core Technology Fee. Diese Gebühr, die unter bestimmten Bedingungen pro Installation anfiel, wird abgeschafft. An ihre Stelle tritt die Core Technology Commission: Für Apps, die in der EU über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Web verbreitet werden, verlangt Apple künftig fünf Prozent auf digitale Transaktionen. Damit verlagert sich die Berechnung von der Installationsbasis auf tatsächliche Umsätze aus digitalen Käufen.
Auch im klassischen App Store ändern sich die Provisionssätze. Nutzen Entwickler Apples In-App-Purchase-System, liegt die Provision grundsätzlich bei 26 Prozent. Für Teilnehmer bestimmter Programme, darunter das App Store Small Business Program, sowie für automatisch verlängerte Abonnements nach dem ersten Jahr gelten 15 Prozent. Wird in einer App stattdessen ein alternatives Payment-System eingesetzt, beträgt die Provision 20 Prozent; begünstigte Entwickler zahlen zehn Prozent. Verweist eine App lediglich auf eine externe Webseite für den Kaufabschluss, fallen 15 beziehungsweise zehn Prozent an.
Neu ist zudem, dass Entwickler Apples In-App-Purchase-System künftig gemeinsam mit alternativen Bezahllösungen innerhalb derselben App anbieten dürfen. Diese Kombination war unter den bisherigen EU-Bedingungen nicht vorgesehen. Apple behält jedoch Vorgaben zur Darstellung der Zahlungsoptionen bei. Außerdem müssen Entwickler die gewählte Kombination aus Apple-Zahlung, externer Zahlungsabwicklung oder Weiterleitung ins Web für zwölf Monate beibehalten.
Für Minderjährige gelten zusätzliche Einschränkungen. Apps aus der Kids-Kategorie dürfen nicht auf externe Webseiten verweisen, um dort Transaktionen abzuschließen. Bei Nutzern unter 18 Jahren müssen Apps mit alternativen Zahlungen oder externen Kauflinks eine Elternabfrage integrieren. Für Kinder unter 13 Jahren sind externe Kauflinks grundsätzlich ausgeschlossen.
Parallel senkt Apple die Zugangshürden für alternative App-Marktplätze und für Entwickler, die ihre Anwendungen direkt über das Web vertreiben möchten. Die bislang geforderte Standby-Kreditlinie über eine Million Euro ist nicht mehr verpflichtend. Stattdessen sollen mehrere Wege offenstehen, um die finanzielle oder organisatorische Eignung nachzuweisen, etwa über Börsennotierung, Finanzierung durch etablierte Investoren oder eine Prüfung.
Für Entwickler in der EU entsteht damit ein differenzierteres Regelwerk: Die Gebühren werden stärker nach Vertriebsweg und Zahlungsart gestaffelt, zugleich erhalten Anbieter mehr Spielraum bei externen Zahlungen und alternativen Marktplätzen. Entscheidend bleibt, wie attraktiv diese Optionen im Verhältnis zu den weiterhin geltenden Apple-Provisionen sind.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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