Mitarbeiterin prüft Materialbeschaffenheit eines Kleidungsstücks im Fashion-Lager
© Black Forest Labs / Flux

Boohoo zahlt in Frankreich 2,3 Mio. Euro

Frankreichs Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat den Online-Modehändler Boohoo mit 2,3 Mio. Euro Bußgeld belegt, berichtet Theguardian.com. 40 Prozent der geprüften Rabattaktionen seien gar keine echten Preisnachlässe gewesen, sieben Prozent fielen geringer aus als beworben, 48 Prozent bedeuteten sogar verdeckte Preiserhöhungen. Zusätzlich habe Boohoo Kunststoffartikel als „Leder“ oder „Wildleder“ ausgezeichnet und damit gegen französische Kennzeichnungsregeln verstoßen.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
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Frankreich verhängt Millionenbußgeld gegen Boohoo

Frankreichs Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat den britischen Online-Modehändler Boohoo wegen irreführender Geschäftspraktiken mit einem Bußgeld von 2,3 Mio. Euro belegt, berichtet Theguardian.com. Im Mittelpunkt stehen Rabattaktionen, die nach Einschätzung der Behörde Kundinnen und Kunden ein falsches Bild der tatsächlichen Ersparnis vermittelten. Der Fall ist besonders relevant für den Onlinehandel, weil er zeigt, wie streng Preiswerbung und Produktkennzeichnung im europäischen Markt geprüft werden.

Nach Angaben der französischen Aufsicht waren 40 Prozent der untersuchten Aktionen keine echten Preisnachlässe. Weitere sieben Prozent fielen geringer aus als beworben. Besonders schwer wiegt der Befund, dass 48 Prozent der geprüften Promotions faktisch verdeckte Preiserhöhungen darstellten. Boohoo soll damit Rabatte kommuniziert haben, die aus Sicht der Behörde nicht der tatsächlichen Preisentwicklung entsprachen.

Zusätzlich beanstandete die DGCCRF Verstöße gegen französische Kennzeichnungsregeln. Boohoo habe Kunststoffprodukte mit Begriffen wie „Leder“ oder „Wildleder“ beworben und damit den Eindruck hochwertigerer Materialien erweckt. Für den Textilhandel unterstreicht der Fall, dass nicht nur Preisangaben, sondern auch Materialbezeichnungen regulatorisch sensibel sind und unmittelbar verbraucherschutzrechtliche Folgen haben können.

Das Bußgeld fällt in eine Phase, in der Boohoo und die Muttergesellschaft Debenhams Group bereits unter Druck stehen. Der Konzern, zu dem Marken wie PrettyLittleThing, NastyGal, Oasis, Warehouse, Karen Millen, Debenhams und Boohoo gehören, ringt nach dem pandemiebedingten Boom um eine Wiederbelebung der Umsätze. Zugleich verschärfen Wettbewerber wie Shein, Temu und Vinted den Preisdruck, während höhere Lieferkosten, Zölle in den USA und neue regulatorische Anforderungen die Profitabilität belasten.

Der französische Fall ist nicht der erste Vorwurf irreführender Rabattkommunikation gegen Boohoo. Bereits vier Jahre zuvor hatte das Unternehmen in Kalifornien einen Vergleich über 100 Mio. US-Dollar geschlossen, nachdem eine Klage Scheinrabatte und irreführende Promotions in den USA behauptet hatte. Boohoo stimmte dem Vergleich nach eigenen Angaben ohne Anerkennung einer Haftung zu.

Hinzu kommen Reputationsprobleme aus dem Jahr 2020, als Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen in Fabriken in Leicester in einem unabhängigen Untersuchungsbericht als im Wesentlichen zutreffend bewertet wurden. Auch strategisch steht die Debenhams Group unter Beobachtung: Im Februar nahm sie 35 Mio. Pfund von Aktionären auf, um Schulden zu reduzieren, während Großaktionär Frasers Group Kritik an der Unternehmensstrategie geäußert hat.

Boohoo erklärte, die nun beanstandeten Vorgänge beträfen den Zeitraum von Oktober 2023 bis Februar 2024 und fielen in eine Phase unter früherem Management. Die Probleme seien inzwischen behoben. Das Unternehmen habe vollständig mit der Behörde kooperiert und überprüfe weiterhin, wie Preise festgelegt und Produkte gekennzeichnet werden.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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