Abmahnfallen vermeiden: BVH und EHI bieten Leitfaden zur Button-Lösung
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Button-Lösung - das Wort ist ein Schreckgespenst für viele Online-Händler. Denn ab 1. August 2012 müssen Online-Shops ihre Bestell-Buttons nach dem Willen des Gesetzgebers besonders gestalten. Wer die Vorgaben nicht einhält, für den könnte der Button zur Abmahnfalle werden. Denn die Button-Lösung wurde geschaffen, um Abofallen im Internet zu unterbinden. Deshalb muss der Webshop dem Kunden nun ei
Denn die Button-Lösung wurde geschaffen, um Abofallen im Internet zu unterbinden. Deshalb muss der Webshop dem Kunden nun eine Reihe von Informationen ( Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis samt Steuern und sonstiger Preisbestandteile, eventuelle Liefer- und Versandkosten und gegebenenfalls die Vertragsdauer) ganz klar über dem Bestell-Button anzeigen.
Klingt einfach, ist es im Grunde auch und dennoch steckt hier der Teufel wie immer im Detail und zuweilen sogar in einzelnen Formulierungen.