
Amazon unterliegt im Gutscheinstreit vor Gericht
Erfolg für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Amazon muss jetzt die Bedingungen für die Nutzung von Gutscheinen deutlicher formulieren.
Thomas RehmRedakteur"Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht", so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bedingungen für Gutscheine deutlich machen
Da Amazon zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bereit gewesen sei, sei die Verbraucherzentrale vor Gericht gezogen. Laut Mitteilung urteilte das Landgericht München am Donnerstag (14.), dass das Vorgehen von Amazon rechtswidrig ist (Az: 17 HK O 3598/14; noch nicht rechtskräftig). "Durch das Urteil wird Amazon gezwungen, die Bedingungen, unter denen der Gutschein eingelöst werden kann, künftig unmissverständlich anzugeben", heißt es in der Begründung.
Das Gericht war am Freitag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Von Amazon war ebenfalls zunächst keine Reaktion zu erhalten. Auch Schriftsteller hatten zuletzt heftige Kritik an den Methoden des Online-Versandhändlers geübt. Sie werfen Amazon vor, Autoren und ihre Bücher als Druckmittel für mehr Rabatte zu nutzen.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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