Amazon verzichtet auf Preisvorgaben

Amazon verzichtet auf Preisvorgaben

Amazon will laut Bundeskartellamt auf Preisauflagen für Händler verzichten. Die Verkäufer sollten auf dem Marktplatz immer den günstigsten Preis anbieten.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Die Anbieter durften ihre Ware also auf keiner Plattform günstiger anbieten. Den Angaben zufolge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für manche Händler bereits geändert worden.
   
Das Bundeskartellamt hatte die Klausel näher unter die Lupe genommen, da sie möglicherweise gegen das allgemeine Kartellverbot verstößt. Nun werde geprüft, ob die Änderungen "nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen", um die Untersuchung einzustellen, sagte Andreas Mundt, Präsident der Behörde. "Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung."

Gegen die "Preisparitätsklausel" auf Amazon Marketplace hatte der Onlinemarktplatz Hood.de geklagt. Sie verstoße gegen die freie Preisgestaltung der Händler und beschränke den Wettbewerb, argumentierte die Handelsplattform.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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