Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten

Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten

Dieses Urteil ist gewichtig, aber keine Überraschung: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Fremdbesitzverbot in Deutschland weiterhin gültig ist.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Mit diesem Urteil sind die Richter dem Plädoyer des Europäischen Generalanwalts Yves Bot vom vorigen Dezember gefolgt. Bot hatte empfohlen, an dem derzeitigen deutschen Apothekengesetz festzuhalten. Dieses besagt, dass nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen dürfen.

Mit seiner Empfehlung sprach sich Bot gegen den Aufbau von Apothekenketten wie etwa in Großbritannien und in Norwegen aus. Allerdings geriet Bot zuletzt stark in die öffentliche Kritik. Dem französischen Generalanwalt wird vorgeworfen, trotz persönlicher Befangenheit den Schlussantrag formuliert zu haben. Sowohl seine Frau als auch seine Tochter sind laut Presseberichten Apothekerinnen.

DocMorris und Celesio als Verlierer

In dem konkreten Fall vor dem EuGH ging es um die niederländische Internet- Versandapotheke DocMorris, einem Tochterunternehmen des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio.

Die Regierung des Saarlandes hatte DocMorris im Sommer 2006 das Betreiben einer Apotheke genehmigt. Dagegen hatten mehrere Inhaber saarländischer Apotheken, die Kammer sowie der Deutsche Apothekenverband (ABDA) geklagt. Im März 2007 verwies das Verwaltungsgericht in Saarbrücken den Fall an den EuGH zur Klärung.

Der deutsche Apothekenmarkt zählt mit einem jährlichen Umsatz von rund 35 Milliarden Euro zu den größten der Welt.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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