Bedarf an elektronischen Signaturen wächst

Bedarf an elektronischen Signaturen wächst

Der Arbeitskreis "Elektronische Signaturen" des Verbands Organisations- und Informationssysteme sieht trotz der Aufgabe der Deutschen Post Signtrust GmbH weiterhin einen wachsenden Bedarf an elektronischen Signaturen.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Die Mitglieder des Arbeitskreises, darunter Ixos Software AG, Easy Software AG und IQDoQ GmbH, sehen bei ihren Kunden die digitale Signatur für dringenst geboten. So besitzt ein unterschriebenes und danach gescanntes Dokument als elektronisches Dokument kaum Beweisfähigkeit. In Fällen, in denen vom Gesetzgeber Schriftform gemäß BGB § 126 gefordert wird, ist für elektronische Dokumente im §126a des BGB ausdrücklich die qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben.

"Natürlich gibt es einen großen Bereich, in dem neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch andere elektronische Signaturen verwendet werden können. Der freien Form unterliegende Geschäftsvereinbarungen können zur Beweisfähigkeit auch mit einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signaturen versehen werden", sagt Rolf Schmoldt von Signature Perfect. "Solche einfachen und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen unterliegen allerdings der freien Beweiswürdigkeit durch den Richter und genießen nicht den Vorteil des Anscheinsbeweises gemäß ZPO §292a."

Der VOI-Arbeitskreis versteht sich als herstellerunabhängiges Gremium, das den Nutzen der unterschiedlichen elektronischen Signaturen und deren Verwendbarkeit sowie rechtliche Grundlagen in verständlicher Form vermitteln möchte. (ST)


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Tel. 06151-6684520
Fax 06151-6684571
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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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