
Das ändert sich 2013 für die Bundesbürger (II)
Neues Jahr, neue Regeln: 2013 ändert sich wieder einiges. Im Jahr der Bundestagswahl wird das Elterngeld neu berechnet, die Elektronische Lohnsteuerkarte etappenweise eingeführt und die private Pflegevorsorge gefördert.
David WöllensteinRedakteurElterngeld
Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet. Nach NVL-Einschätzung führt die Neuregelung dazu, dass viele Arbeitnehmer die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können und auch weniger Elterngeld erhalten. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten sich werdende Eltern vor allem bei der Wahl der Steuerklasse frühzeitig beraten lassen.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Ihre Einführung wurde bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.
Verkehr
Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.
Erstmals seit 1984 erhöht sich für Schwerbehinderte die Eigenbeteiligung für Bus- und Bahntickets: Sie müssen künftig 72 statt 60 Euro im Jahr bezahlen. Einkommensschwache sowie blinde und hilflose Menschen bleiben von der Eigenbeteiligung weiter befreit.
Versicherungen
Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am
Bundesrat, hängenblieb, sollen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden. Die Versicherungen machen dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung.
Teurer wird es für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, für
Frauen bei Risikoversicherungen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht
differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche
Versicherung den gleichen Preis.
Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro einen Zuschuss von 5 Euro. Die Zulage wird erstmalig Anfang 2014 rückwirkend für 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt. Bei Abschluss einer Police wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt unterschiedlich: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5.600 auf 5.800 Euro im Westen und von 4.800 auf 4.900 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, von 3.825 auf 3.937,50 Euro monatlich angehoben. Die Pflichtversicherungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 50.850 auf 52.200 Euro Brutto-Jahresgehalt.
dpa
Dies ist Teil 2 der gesetzlichen Änderungen im Jahr 2013. Lesen Sie hier Teil 1.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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