
Werbung mit PPWR-Konformität abmahnbar
Wer im Shop mit „PPWR-konform“ wirbt, riskiert einen wettbewerbsrechtlichen Bumerang, meldet Haendlerbund.de. Werbung mit Eigenschaften, zu denen ein Unternehmen ohnehin gesetzlich verpflichtet sei, gelte als irreführend. Punkten könnten Händler nur mit Belegbarem, etwa einem Recyclinganteil über der Vorgabe. Auch pauschale Öko-Formeln, Eigensiegel ohne Zertifizierung und Klimaversprechen ohne Umsetzungsplan seien nach neuer Rechtslage unzulässig.


