Ab dem 1. März kommenden Jahres müssen die Müllers, Jägers oder Schröders in Deutschland nicht mehr auf Umschreibungen wie mueller.de, jaeger.de oder schroeder.de ausweichen, wenn sie ihren Familiennamen in der Internet-Domain verwenden wollen.
Aufträge für IDNs werden von der DENIC erst ab dem offiziellen Startermin am 1. März 2004 entgegengenommen und bearbeitet, Vormerkungen bei der DENIC selbst sind nicht möglich. Parallel zur Einführung in Deutschland werden auch die Registrierungsstellen in Österreich und der Schweiz IDNs unterhalb der Top Level Domains .at, .ch und .li zulassen.
Domainanmelder sollten bei aller Begeisterung über die neuen Möglichkeiten für Domains aber nicht vergessen, dass für IDNs die selben Spielregeln gelten wie für alle anderen .de-Domains auch. So ist es allein Sache des Anmelders sich zu vergewissern, dass er mit seiner Domain keine Rechte Dritter verletzt. (KC)
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