
Die Leasing-Falle schnappt zu
Um die Leasingraten niedrig zu halten, haben viele Autohäuser den Restwert von Fahrzeugen zu hoch angesetzt. Das rächt sich nun: Der ADAC schließt Händlerpleiten nicht aus.
Restwertrisiko beim Händler
Beim Kilometerleasing liegt das Restwertrisiko beim Händler. Jedes Fahrzeug, das nach der Rückgabe nicht zum kalkulierten Preis weiterverkauft werden kann, bringt einen Verlust. Die Crux: Es kommen ziemlich viele Fahrzeuge zurück. Immerhin sind zwei Drittel aller Autos in Deutschland geleast oder finanziert.
Wenn Autohäuser zahlungsunfähig werden, könne das aber auch für die Verbraucher schlimme Folgen haben, warnt der Automobilclub: Wer beispielsweise für ein Fahrzeug bereits eine An- oder Vorauszahlung geleistet hat, muss damit rechnen, dass das Geld verloren ist. Auch die Rücknahme von bereits ausgelieferten Fahrzeugen, etwa wenn sie trotz Nachbesserungsversuchen noch immer Mängel aufweisen, ist dann nicht mehr möglich.
Neuwagengarantie unanbhängig vom Händler
Anders verhält es sich mit der Neuwagengarantie. Diese bleibt dem Kunden auch dann erhalten, wenn der Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, pleite ist.
Die Garantieleistungen beschränken sich aber laut ADAC lediglich auf Reparaturen. Sie müssen während der gesamten Garantielaufzeit von jeder Vertragswerkstatt kostenfrei durchgeführt werden.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
Alle Beiträge