
EU schraubt am Widerrufsrecht für Download-Käufe
Die Europäische Union hat herausgefunden, dass drei von vier Webseiten nicht den Vorschriften des Verbraucherschutzes entsprechen - und will das Widerrufsrecht für Downloads neu regeln.
Thomas RehmRedakteurNeues Gesetz für Downloads kommt
Die EU will das Widerrufsrecht für Downloads neu regeln. "Das bedeutet konkret, dass PC- und Konsolenspiele, Hörbücher oder Musik, die als Download gekauft werden, nicht mehr an den Händler zurückgegeben werden können, sobald mit dem Herunterladen begonnen wurde", erläutert Trusted Shop-Justiziar Dr. Carsten Föhlisch.
Mit einem Referentenentwurf bereite das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zurzeit die Umsetzung dieser Entscheidung für Deutschland vor. "Bislang war die Rechtslage zur Rückgabe von Downloads unter Juristen umstritten. Somit bringt der Gesetzesentwurf des BMJ jetzt Klarheit."
Diese neue Regelung gelte nicht, wenn der Verbraucher beispielsweise ein PC-Spiel oder ein Hörbuch auf einer DVD oder einer CD im Onlineshop bestellt. Hier gelte auch weiterhin das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, das es Verbrauchern erlaubt, im Internet bestellte Waren ohne Angaben von Gründen an den Onlinehändler zurückzuschicken - es sei denn, er hat bei versiegelter Ware das Siegel geöffnet.
Rechte und Pflichten der Eltern
"Prinzipiell müssen Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Kauf im Vorfeld erlauben oder nachträglich genehmigen. Andernfalls ist der Kauf unwirksam und das Geld muss vom Onlinehändler rückerstattet werden", warnt Föhlisch. "Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraf. Kinder über sieben Jahre dürfen online einkaufen, wenn beispielsweise die Eltern ihnen Geld zur freien Verfügung überlassen haben."
Eltern müssten diese Einkäufe dann nachträglich nicht mehr genehmigen, sofern der Kaufpreis bereits gezahlt wurde. Mit dem zur Verfügung gestellten Geld könnten die Kinder dann Geschäfte tätigen, wie Downloads von kostenpflichtigen Apps, den Kauf von Kleidung oder einer Spielkonsole. "Kinder unter sieben Jahren sind nicht berechtigt, im Internet oder im Laden einzukaufen", stellt der Rechtsanwalt klar.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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