Flasche leer, Bargeld zurück

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2 Min.Aktualisiert am
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Händler müssen bei der Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen das Pfand ohne "Wenn und Aber" in bar an die Kunden erstatten, mahnt die Verbraucherzentrale. Das musste jetzt ein Rewe-Markt in Stuttgart lernen.

Daraufhin beschwerten sich mehrere Kunden bei der Verbraucherzentrale. "Tatsächlich schreibt die Verpackungsverordnung vor, dass das Pfand bei Rücknahme der Verpackungen zu erstatten ist und damit ausbezahlt werden muss", erläutert Christiane Manthey, Abteilungsleitung Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Eine Verrechnung mit neu erworbener Ware müssen Verbraucher nicht hinnehmen."

Drei Jahre Gültigkeit

Die Rücknahme der Getränkeverpackungen begründe außerdem einen Erstattungsanspruch, der nach den Regelungen des Paragraf 195 BGB erst in drei Jahren verjährt. Auch hier sei die Befristung auf sechs Monate rechtswidrig. "Wir erleben immer wieder, dass Anbieter versuchen, eindeutige Regelungen zu ihrem Vorteil umzudeuten. Doch damit lassen wir sie nicht durchkommen", gibt sich Manthey kämpferisch.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte den Rewe-Markt ab. Das Unternehmen habe inzwischen auch eine Unterlassungserklärung abgegeben, werde sich nicht mehr auf den beanstandeten Aushang am Getränkeautomaten berufen und die Falschinformation entfernen.

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