
Flasche leer, Bargeld zurück
Händler müssen bei der Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen das Pfand ohne "Wenn und Aber" in bar an die Kunden erstatten, mahnt die Verbraucherzentrale. Das musste jetzt ein Rewe-Markt in Stuttgart lernen.
Drei Jahre Gültigkeit
Die Rücknahme der Getränkeverpackungen begründe außerdem einen Erstattungsanspruch, der nach den Regelungen des Paragraf 195 BGB erst in drei Jahren verjährt. Auch hier sei die Befristung auf sechs Monate rechtswidrig. "Wir erleben immer wieder, dass Anbieter versuchen, eindeutige Regelungen zu ihrem Vorteil umzudeuten. Doch damit lassen wir sie nicht durchkommen", gibt sich Manthey kämpferisch.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte den Rewe-Markt ab. Das Unternehmen habe inzwischen auch eine Unterlassungserklärung abgegeben, werde sich nicht mehr auf den beanstandeten Aushang am Getränkeautomaten berufen und die Falschinformation entfernen.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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