HDE begrüßt Initiative zur Störerhaftung

HDE begrüßt Initiative zur Störerhaftung

Thüringen hat eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des umstrittenen WLAN-Gesetzentwurfs der Bundesregierung angekündigt. Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung, findet der Handelsverband Deutschland.

SRSybille RoemerRedakteurin
3 Min.· Aktualisiert am
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Das Kabinett hatte seinen Gesetzentwurf trotz scharfer Kritik von Branchenverbänden und des Einzelhandels auf den Weg gebracht. Nun kommt neue Bewegung in die Debatte: Der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat eine Bundesratsinitiative angekündigt, mit dem der umstrittene WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung nachgebessert werden soll.

Händler müssen rechtssicher WLAN anbieten können

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Initiative: "Die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gehen in die richtige Richtung. Setzt sich außerdem das Land Thüringen mit seiner angekündigten Bundesratsinitiative durch, wäre das ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit für Händler, die ihren Kunden WLAN anbieten möchten", so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat stelle zurecht fest, dass der Entwurf der Bundesregierung zu viele unklare Formulierungen enthält, die die WLAN-Anbieter mit Rechtsunsicherheiten allein lassen.

Der Handel brauche dringend die Möglichkeit, seinen Kunden rechtssicher und unkompliziert WLAN anzubieten, um im digitalen Strukturwandel innovative Ideen und Services umsetzen zu können. So sei beispielsweise das Bezahlen per Handy nur mit einer zuverlässigen und guten Internetversorgung möglich. In einer HDE-Umfrage hatten demnach 55 Prozent der Händler, die gerne WLAN anbieten würden, rechtliche Risiken als Haupthinderungsgrund angegeben.

"Die Bundesregierung sollte die Anregungen aus dem Bundesrat rasch übernehmen. Der Fortbestand der WLAN-Störerhaftung gefährdet die Digitalisierung in Deutschland", ist Tromp überzeugt. Im aktuellen Strukturwandel im Handel würden so Investitionen in Millionenhöhe ausgebremst.

Die Störerhaftung

Die Störerhaftung macht bisher den Anbieter des WLANs für Straftaten der Nutzer verantwortlich. Aufgrund der damit verbundenen hohen rechtlichen Risiken, bieten bisher nur wenige Händler WLAN an. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung entfällt die Störerhaftung nur dann, wenn die Anbieter des WLANs unberechtigte Personen vom Zugriff auf das Netz abhalten. Diese Formulierung zwinge die Händler in der Praxis, für alle ihre Kunden eine Registrierungspflicht im WLAN einzuführen, so der HDE. Gerade im Handel aber müssten die Kunden schnell und einfach auf das WLAN zugreifen können. Viele Kunden ließen sich von einer zeitaufwendigen Registrierung von der Nutzung des WLANs und damit auch neuer Serviceangebote abschrecken.

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Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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