Kreative Umgehung der Buchpreisbindung verboten

Kreative Umgehung der Buchpreisbindung verboten

Das Hamburger Landgericht hat einer Online-Buchhandlung untersagt, die Buchpreisbindung durch ein sogenanntes "Fördermodell" zu umgehen.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Den Kunden des Buchhandels wurden dann zehn Prozent des Kaufpreises aus dem "Fördertopf" erstattet, so dass sie nur 90 Prozent des Ladenpreises zahlen mussten - auf der Rechnung wurde nochmals auf die beteiligten Firmen hingewiesen.

Die zehn Prozent Zuschüsse seien damit keine Förderung, sondern auch Teil von Werbemaßnahmen, stellte das Gericht klar.

Die Entscheidung (AZ 315 O 182/11) fiel bereits am 8. Juni, wurde aber erst jetzt bekannt.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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