Das Hamburger Landgericht hat einer Online-Buchhandlung untersagt, die Buchpreisbindung durch ein sogenanntes "Fördermodell" zu umgehen.
Den Kunden des Buchhandels wurden dann zehn Prozent des Kaufpreises aus dem "Fördertopf" erstattet, so dass sie nur 90 Prozent des Ladenpreises zahlen mussten - auf der Rechnung wurde nochmals auf die beteiligten Firmen hingewiesen.
Die zehn Prozent Zuschüsse seien damit keine Förderung, sondern auch Teil von Werbemaßnahmen, stellte das Gericht klar.
Die Entscheidung (AZ 315 O 182/11) fiel bereits am 8. Juni, wurde aber erst jetzt bekannt.
Die zehn Prozent Zuschüsse seien damit keine Förderung, sondern auch Teil von Werbemaßnahmen, stellte das Gericht klar.
Die Entscheidung (AZ 315 O 182/11) fiel bereits am 8. Juni, wurde aber erst jetzt bekannt.
