Kuba-Embargo beschäftigt deutsche Onlinehändler

Kuba-Embargo beschäftigt deutsche Onlinehändler

Im Rechtsstreit um das Kuba-Embargo der USA und den Internet-Finanzdienstleister PayPal steht bald eine erste Entscheidung an. Es geht um die Frage, ob US-Gesetze in Deutschland anwendbar seien.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Jetzt muss ein Gericht in Oberbayern entscheiden, ob diese Gesetzeslage auch für Onlinegeschäfte in Deutschland relevant ist. Die Handelskammer des Landgerichts Traunstein hat über einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu entscheiden, den ein Onlinehändler gegen PayPal gestellt hat. Bis Freitag hatten beide Seiten Zeit, schriftliche Stellungnahmen dazu einzureichen.

"Die Entscheidung erwarten wir in der kommenden Woche", sagte Rechtsanwalt Andreas Eberl am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Der Anwalt, der den Betreiber des Webshops bardealer.de vertritt, sagte, er rechne mit einem möglicherweise langwierigen Verfahren über mehrere Instanzen. Es gehe um die Frage, ob die Gesetze der USA zum Kuba-Embargo in Deutschland anwendbar seien.

Weitere Webshop-Betreiber unterstützen Vorstoß

Kleine Webshops wie bardealer.de hätten bisher 70 bis 80 Prozent ihres Umsatzes über PayPal abgewickelt und müssten daher mit der Sperrung erhebliche Nachteile in Kauf nehmen.

Der juristische Vorstoß von bardealer.de wird von anderen Webshops wie dem Kölner Rum Kontor unterstützt. Das Landgericht Traunstein ist zuständig, weil die DTS & W GmbH als Betreiber von bardealer.de ihren Sitz in Feldkirchen im Landkreis Rosenheim hat.

Die eBay-Tochter PayPal hat Konten von mehreren deutschen eBay-Händlern gesperrt, die kubanische Produkte wie Rum oder Zigarren verkaufen. Vom Embargo bei PayPal sind nicht nur kleine Spezialhändler betroffen: Auch beim Onlineshop der Drogeriemarkt-Kette Rossmann kann man nicht mehr damit bezahlen.

Der Geschäftsführer habe Anfang August von PayPal Deutschland eine englischsprachige E-Mail mit der Aufforderung erhalten, innerhalb von drei Tagen alle Produkte aus Kuba aus dem Webangebot zu entfernen, sagte ein Firmensprecher und fügte hinzu: "Wir lassen uns nicht erpressen."

PayPal erklärte, dass der Finanzdienstleister keine Transaktionen für kubanische Produkte abwickeln dürfe, weil er als US-Unternehmen an die Gesetzeslage in den USA gebunden sei. Diese Bestimmungen seien an die Herkunft der Waren gebunden, unabhängig vom Standort des Händlers.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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