Das Urteil könnte eine Lawine auslösen. Über die vermeintlich falsche Sozialauswahl bei den Kündigungen der Schleckermitarbeiter gibt es Tausende Klagen. Nun hat eine frühere Filialleiterin vor Gericht gesiegt.
Die Klägerin könne wegen der Betriebsstilllegung zwar davon ausgehen, wie die verbliebenen 13.200 Mitarbeiter ebenfalls erst freigestellt und dann erneut gekündigt zu werden. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen.
Am Mittwoch hatten alle verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen in Deutschland endgültig geschlossen.
