Kündigung unwirksam: Schlecker-Mitarbeiterin gewinnt Prozess

Kündigung unwirksam: Schlecker-Mitarbeiterin gewinnt Prozess

Das Urteil könnte eine Lawine auslösen. Über die vermeintlich falsche Sozialauswahl bei den Kündigungen der Schleckermitarbeiter gibt es Tausende Klagen. Nun hat eine frühere Filialleiterin vor Gericht gesiegt.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Der langjährigen Leiterin einer Filiale der Drogeriekette war am 28. März im Zuge der Insolvenz wie 10.000 weitere Beschäftigte gekündigt worden. Dagegen hatte sie geklagt. Das Urteil sei bereits am 21. Juni gefällt worden (AZ: 8 Ca 71/12). Das Gericht geht davon aus, dass es sich hierbei um den ersten entschiedenen Schlecker-Prozess der ersten Kündigungswelle Ende März handelt. Bundesweit hatten rund 4.500 frühere Mitarbeiter geklagt.

Die Klägerin könne wegen der Betriebsstilllegung zwar davon ausgehen, wie die verbliebenen 13.200 Mitarbeiter ebenfalls erst freigestellt und dann erneut gekündigt zu werden. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen.

Am Mittwoch hatten alle verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen in Deutschland endgültig geschlossen.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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