Kündigung unwirksam: Schlecker-Mitarbeiterin gewinnt Prozess

Kündigung unwirksam: Schlecker-Mitarbeiterin gewinnt Prozess

1 Min.Aktualisiert am
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Das Urteil könnte eine Lawine auslösen. Über die vermeintlich falsche Sozialauswahl bei den Kündigungen der Schleckermitarbeiter gibt es Tausende Klagen. Nun hat eine frühere Filialleiterin vor Gericht gesiegt.

Der langjährigen Leiterin einer Filiale der Drogeriekette war am 28. März im Zuge der Insolvenz wie 10.000 weitere Beschäftigte gekündigt worden. Dagegen hatte sie geklagt. Das Urteil sei bereits am 21. Juni gefällt worden (AZ: 8 Ca 71/12). Das Gericht geht davon aus, dass es sich hierbei um den ersten entschiedenen Schlecker-Prozess der ersten Kündigungswelle Ende März handelt. Bundesweit hatten rund 4.500 frühere Mitarbeiter geklagt.

Die Klägerin könne wegen der Betriebsstilllegung zwar davon ausgehen, wie die verbliebenen 13.200 Mitarbeiter ebenfalls erst freigestellt und dann erneut gekündigt zu werden. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen.

Am Mittwoch hatten alle verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen in Deutschland endgültig geschlossen.

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