
MediaMarkt-Gründer wollen bis zur letzten Instanz klagen
Die Gründer von MediaMarkt und Saturn sehen ihre Rechte bedroht und wolle um die Macht im Konzern kämpfen. Per Interview drohen Sie erneut mit einem langen Rechtsstreit.
Thomas RehmRedakteur"Wir bedauern, dass abermals die Auseinandersetzung über Satzungsfragen über die Medien und nicht das dafür zuständige Schiedsgericht gesucht wird", sagte ein Metro-Sprecher der dpa.
Man sei zuversichtlich, dass die laufende rechtliche Überprüfung zügig abgeschlossen und die Position der Metro bestätigt werde. Die Gestaltungsrechte der Metro AG bei Media-Saturn entsprächen nicht den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen, so der Sprecher.
Beiratgründung als Zankapfel
Der Düsseldorfer Handelskonzern ist Mehrheitseigentümer der beiden Elektronikketten mit 75 Prozent der Anteile. Kellerhals besitzt rund 22 Prozent und Stiefel etwa 3 Prozent an der Media-Saturn-Holding.
Der offene Machtkampf hatte sich an einem Beirat entzündet, den die Metro AG ins Leben rufen will. Kellerhals hat Klage beim Landgericht Ingolstadt eingereicht, dem Sitz der Media-Saturn-Holding.
Kellerhals warf der Metro schon mehrfach vor, die Sperrminorität im Gesellschafterausschuss der Holding aushebeln zu wollen. Dort müssen alle Entscheidungen mit einer Mehrheit von 80 Prozent fallen. Kellerhals und Stiefel können so faktisch Entscheidungen verhindern.
"Gegen einen Beirat haben wir nichts. Aber all unsere Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass auch dort wieder die gleichen Stimmrechte wie im Gesellschafterausschuss gelten würden", sagte Kellerhals dem "Spiegel".
Dabei waren sich die Gründer laut Stiefel "in allen wichtigen Fragen mit der Metro einig: Internetangebot, Expansion nach China, Verkauf des Frankreich-Geschäfts", zählte er in dem Interview auf.
Die Metro bleibt gelassen
Metro-Chef Cordes gab sich bei der Bilanzvorlage des Konzerns vor fast drei Wochen in Hinblick auf den Streit gelassen. Ein Gutachten einer renommierten Kanzlei bestätige die Position der Metro AG.
In Kreisen des Düsseldorfer Konzerns wird dem Vernehmen nach nicht davon ausgegangen, dass der Bundesgerichtshof sich eines solchen Streits um die Interpretation von Satzungsfragen annehmen würde.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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