Müller muss Bußgeld zahlen

Müller muss Bußgeld zahlen

Die Drogeriemarktkette Müller muss wegen des rechtswidrigen Umgangs mit Gesundheitsdaten von Mitarbeitern 137.500 Euro Strafe zahlen.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Dies sei jedoch nur zulässig, wenn etwa ein Ansteckungsrisiko bestehe. Außerdem seien die Daten von der Personalabteilung in den Personalakten gespeichert worden. Auch dies war nach Behördenangaben rechtswidrig.

Krankendaten wurden inzwischen gelöscht

Müller habe die Erhebung und Speicherung von Krankheitsgründen im April 2009 gestoppt und einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt, teilte die Behörde mit. Zudem habe die Kette versichert, die zu Unrecht in den Personalakten gespeicherten Daten zu löschen.

Ermittlung kamen nach Medienberichten in Gang

Im vergangenen April hatte die Aufsichtsbehörde nach entsprechenden Medienberichten eine datenschutzrechtliche Überprüfung eingeleitet, die kurz vor Weihnachten abgeschlossen wurde. Danach fanden bei den zwölf Einzelunternehmen der Unternehmensgruppe Müller mit fast 20.000 Beschäftigten sogenannte Krankenrückkehrgespräche statt.

Das Ergebnis der Gespräche hielten die Vorgesetzten in einem Protokoll fest. In etwa der Hälfte der Protokolle wurde die Krankheitsursache angegeben. Die Einzelunternehmen leiteten die Protokolle der Personalabteilung der Firma Müller Ltd. & Co. KG weiter. Bis April 2009 wurden so rund 24.000 Datensätze mit Krankheitsgründen in Personalakten gespeichert.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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