
Mundt wiederholt Kritk am Lebensmittelhandel
Andreas Mundt ist der Hauptgegner des Lebensmittelhandels. Denn der Präsident des Bundeskartellamts lässt nicht locker, gegen den vermeintlich schwachen Wettbewerb in der Branche zu wettern. So sieht er auch den neuen Fall Rewe/Coop.
David WöllensteinRedakteurRegionale Märkte ansehen
"Wir werden uns wie bei Edeka/Kaiser's Tengelmann auch hier die betroffenen regionalen Märkte ansehen", kündigte Mundt an. Die Coop, Deutschlands größte Konsumgenossenschaft im Lebensmitteleinzelhandel mit Sitz in Kiel, betreibt rund 200 Sky-Märkte sowie elf Bau- und Gartencenter in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Teilen Niedersachsens und Brandenburgs.
Im Fall Edeka/Tengelmann hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss untersagt, weil die Behörde eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelhandel vor allem im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen befürchtete. Durch einen Zusammenschluss würden den Handelsketten neue Preiserhöhungsspielräume eröffnet, warnte Mundt damals. Außerdem würden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt.
Doch hatte Bundeswirtschaftsminister Gabriel bei seiner Entscheidung für eine Ministererlaubnis dem Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann Vorrang vor den Bedenken des Kartellamtes eingeräumt. Allerdings darf Edeka in den nächsten fünf Jahren keine der rund 450 Tengelmann-Filiale schließen beziehungsweise an selbstständige Edeka-Händler weiterreichen.
Vorerst kein gemeinsamer Einkauf
Doch trotz der Ministerlaubnis für den Zusammenschluss bleibt den Supermarktketten ein gemeinsamer Einkauf vorläufig untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vorige Woche einen Antrag von Tengelmann auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Laut "Lebensmittel Zeitung", die wie Der Handel in der dfv-Mediengruppe erscheint, wollte Tengelmann vor Gericht die Möglichkeit erstreiten, den gesamten Einkauf im Rahmen eines Großhandelsvertrages über Edeka abwickeln zu können. Dies hätte die Einkaufskonditionen für Kaiser's Tengelmann bis zu einem Vollzug der Übernahme spürbar verbessern können.
Das Bundeskartellamt hatte eine gemeinsame Warenbeschaffung nach der Anmeldung des Fusionsvorhabens im Dezember 2014 weitgehend untersagt und dies beim Verbot des Zusammenschlusses noch einmal bekräftigt. Tengelmann habe im Düsseldorfer Verfahren geltend gemacht, dass dem Unternehmen ein "fortlaufender schwerer wirtschaftlicher Schaden" entstehe, wenn der Einkauf nicht zu den besseren Edeka-Konditionen erfolgen könne, berichtet die "Lebensmittel Zeitung". Das Gericht sei dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt.
Eine Entscheidung ist damit aber noch nicht gefallen. Denn am 7. September wird das Gericht im Hauptsacheverfahren noch einmal über das Thema verhandeln.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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