In Baden-Württemberg ist der Verkauf von Alkohol in den Nachtstunden seit März dieses Jahres für Händler verboten. Über Sinn und Unsinn der Regelung gehen die Meinungen auseinander.
"Nächtliche Alkoholgelage in der Öffentlichkeit sind sehr häufig Ursache von Pöbeleien, Schlägereien und anderen gewalttätigen Straftaten. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wird einen wichtigen Beitrag leisten, um die Sicherheit zu erhöhen", begründet Heribert Rech, Innenminister von Baden-Württemberg, das bundesweit einzigartige Verbot.
Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis dürfen allerdings aufgrund einer Gesetzeslücke weiterhin rund um die Uhr alkoholische Getränke verkaufen. In der April-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Der Handel kamen Befürworter und Gegner des Verkaufsverbots in einem Pro&Contra-Beitrag zu Wort.
Lesen Sie hier den Pro-Beitrag vonJoachim Lautensack, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg.
Lesen Sie hier den Contra-Beitrag des selbstständigen Rewe-KaufmannsRené Güntner aus Filderstadt.
Hanno Bender
Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis dürfen allerdings aufgrund einer Gesetzeslücke weiterhin rund um die Uhr alkoholische Getränke verkaufen. In der April-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Der Handel kamen Befürworter und Gegner des Verkaufsverbots in einem Pro&Contra-Beitrag zu Wort.
Lesen Sie hier den Pro-Beitrag vonJoachim Lautensack, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg.
Lesen Sie hier den Contra-Beitrag des selbstständigen Rewe-KaufmannsRené Güntner aus Filderstadt.
Hanno Bender
