
Praktiker prüft Kurzarbeit
Von Kurzarbeit war bisher nur das produzierende Gewerbe betroffen. Nun hat es auch den Einzelhandel erwischt: Praktiker trifft entsprechende Vorbereitungen.
David WöllensteinRedakteurStrenge Voraussetzungen
Ob überhaupt und an welchen Standorten Mitarbeiter in Kurzarbeit müssten, sei aber noch nicht geklärt. Der Konzern widersprach damit Medienberichten, wonach die Kurzarbeit bereits für alle deutschen Standorte eingeführt worden sei.
Die Voraussetzung für einen Antrag auf Kurzarbeit sei, dass an dem betroffenen Standort die Umsatzrückgänge eine festgelegte Größe überschreiten, teilte das Unternehmen mit.
Praktiker treffe mit der Vorbereitung auf Kurzarbeit Vorsorge, um die Beschäftigung aller Mitarbeiter zu sichern. Der im M-DAX notierte Konzern betreibt 436 Märkte, davon 336 in Deutschland. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland rund 19.000 Menschen.
Analysten: "Ein Warnhinweis"
Der Handelskonzern hatte im vergangenen Jahr einen Umsatzrückgang von ein Prozent auf 3,91 Milliarden Euro verzeichnet und damit sein Ziel, im niedrigen einstelligen Prozentbereich zu wachsen, verfehlt.
Die geplante Einführung von Kurzarbeit bei Praktiker sei als Warnhinweis zu verstehen, erklärten die Analysten von Commerzbank Corporates & Markets - Dresdner Kleinwort (CoBa). Im Februar seien die Geschäfte des Unternehmens offenbar sehr schlecht gelaufen. Der Umsatz einiger Filialen dürfte um über 10 Prozent gesunken sein, schätzen sie.
dpa / Dow Jones Newswires

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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