"Das sind die bislang angemeldeten Forderungen", sagte Geiwitz. Er erwarte aber noch viele weitere Forderungen, die von Arbeitnehmern noch nachgereicht würden.
Große Hoffnung machte der Insolvenzverwalter den Gläubigern weiterhin nicht. "Es bleibt dabei", sagte er über die Quote, die wahrscheinlich eher gering ausfallen könnte. Davon ausgenommen sind Forderungen mit Eigentumsvorbehalten, diese werden mit als erstes bedient.
dpa, DH

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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