Schlecker-Insolvenzverwalter dementiert einheitliche Abfindungen

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1 Min.Aktualisiert am
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In der Schlecker-Insolvenzverwaltung dürfte es derzeit laut zugehen. Denn die erst verbreitete Meldung über die Höhe der Abfindung für entlassene Mitarbeiter der Drogeriekette war wohl falsch.

Damit dementierte der Sprecher Aussagen der Rechtsanwältin, die vor Gericht die Summe von 500 Euro als "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle" angegeben hatte. Es gebe dazu keinen Leitfaden, hieß es von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz.

1.500 Klagen

Die Anwältin hatte diese Summe am Mittwoch im Arbeitsgericht Ulm bei Güteverhandlungen mit zwei klagenden ehemaligen Schlecker-Beschäftigten angeboten, wie der zuständige Richter Nikolaus Zimmermann bestätigte.

Bundesweit haben nach bisherigen Angaben der Gerichte mehr als 1.500 ehemalige Schlecker-Beschäftigte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Ende März war im Zuge der Insolvenz der Drogeriekette 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden.

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