Schlecker-Insolvenzverwalter dementiert einheitliche Abfindungen

Schlecker-Insolvenzverwalter dementiert einheitliche Abfindungen

In der Schlecker-Insolvenzverwaltung dürfte es derzeit laut zugehen. Denn die erst verbreitete Meldung über die Höhe der Abfindung für entlassene Mitarbeiter der Drogeriekette war wohl falsch.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Damit dementierte der Sprecher Aussagen der Rechtsanwältin, die vor Gericht die Summe von 500 Euro als "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle" angegeben hatte. Es gebe dazu keinen Leitfaden, hieß es von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz.

1.500 Klagen

Die Anwältin hatte diese Summe am Mittwoch im Arbeitsgericht Ulm bei Güteverhandlungen mit zwei klagenden ehemaligen Schlecker-Beschäftigten angeboten, wie der zuständige Richter Nikolaus Zimmermann bestätigte.

Bundesweit haben nach bisherigen Angaben der Gerichte mehr als 1.500 ehemalige Schlecker-Beschäftigte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Ende März war im Zuge der Insolvenz der Drogeriekette 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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