Der EU-Telekommunikationsrat will unerbetene Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon untersagen. Die EU verfolgt mit diesem Beschluss das Prinzip des Permission Marketing.
Die EU verfolgt mit diesem Beschluss das Prinzip des "Permission Marketing": Wer Werbung auf elektronischem Wege zugestellt bekommen will, muss hierzu sein Einverständnis geben.
Auch in Sachen Datenschutz enthält der EU-Beschluss eine Neuerung: Bei technisch vermittelter Kommunikation kann der Datenschutz in bestimmten Fällen eingeschränkt werden. Handy-Rechnungen können dann beispielsweise bei einer Strafverfolgung als Beweismaterial dienen. Diese Bestimmung soll aber nur bei einer Gefährdung der Staatssicherheit, der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit sowie bei der Prävention, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten greifen.
Weitere Beratungen zum Thema sind für nächste Woche geplant. Die Bestimmungen sind Teil eines neuen EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. (ST)
