
Testsiegel irreführend: Höffner muss Werbung einstellen
Sieht edel aus - soll aber ein Etikettenschwindel sein: Höffner hatte bisher mit einem Testsiegel für das "beste Möbelhaus" geworben. Das Landgericht Potsdam hat die Werbung untersagt. Der Händler hat Revision eingelegt.
Thomas RehmRedakteurDie Verbraucherzentrale hatte das Möbelhaus wegen der umstrittenen Test-Werbung verklagt.
Platz eins - mit Schwarz, Rot, Gold
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hatte Höffner in einer Untersuchung von 14 Unternehmen mit dem Testsiegel "1. Platz, Bestes Möbelhaus" ausgezeichnet, farblich umhüllt in den Nationalfarben Schwarz, Rot und Gold.
Das Siegel erwecke den Eindruck, der Test sei durch eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution durchgeführt worden, kritisierten die Richter. Tatsächlich handele es sich aber um eine private Firma, die für die Nutzung der Siegels Geld verlange.
Kein Test der Kernleistungen
Laut Verbraucherzentrale bescheinigten die Richter dem Test zudem erhebliche methodische Mängel. Das Institut hatte vorwiegend die Beratungssituation in den Möbelhäusern untersucht. Deren Kernleistungen, der Verkauf und die Lieferung von Möbeln, wurden gar nicht getestet.
Außerdem habe rund die Hälfte der Prüfpunkte auf der subjektiven Beurteilung der Testpersonen beruht, die beispielsweise die "Raumatmosphäre" und das "Erscheinungsbild der Mitarbeiter" bewerteten.
Der Test lasse keinen Schluss auf die generelle Qualität der getesteten Möbelhäuser zu. Die Werbung als "bestes Möbelhaus" sei daher irreführend, entschieden die Richter.
Auf der Internetseite wirbt nun das Unternehmen unter anderem mit dem Prädikat "Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2011", das in einem Wettbewerb vom "Handelsblatt" sowie der Universität St. Gallen vergeben wurde.
Revision eingelegt
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Händler hat mittlerweile Revision eingelegt. Auch die Tester wehren sich: "Wir sind davon überzeugt, dass das Brandenburgische OLG das erstinstanzliche Urteil aufheben wird", heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Instituts für Service-Qualität zu den Vorwürfen der Verbraucherschützer. "Es handelt sich um eine wissenschaftlich fundierte Studie zur Servicequalität in Möbelhäusern, die sowohl sachkundig als auch objektiv und neutral von uns durchgeführt wurde."

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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