Befürwortet eine stärkere Scoring-Regulierung: Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig- Holstein.
Bisher hatten die Betroffenen keine Ahnung, was hier mit ihnen und ihren Daten passiert. Die Unternehmen weigerten sich, die von Verbraucherschützern und Datenschutzbehörden geforderte Transparenz herzustellen und beriefen sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie zu hohe Kosten. Dass sie bei der Ausforschung der Verbraucher keine Kosten scheuen und Daten verarbeiten, die nicht ihnen, sondern den Verbrauchern zustehen, wollen sie bis heute nicht zugestehen.
Der Gesetzgeber versucht nun, das Ungleichgewicht ein wenig aufzuheben, indem den Firmen Transparenzpflichten auferlegt werden. Nur so können sich die Betroffenen zur Wehr setzen, wenn ihnen trotz bester Zahlungskraft die Eröffnung eines Bankkontos verweigert wird oder Geschäftsabschlüsse scheitern, weil sie ihren Wohnsitz im schlecht bewerteten Bahnhofsviertel gewählt haben.
Zweifellos sind angesichts der massenhaften Zunahme von Distanzgeschäften Sicherungen für die Wirtschaft nötig. Kein Unternehmen soll gezwungen werden, auf berechtigten Rechnungen sitzen zu bleiben. Bisher aber führten statistische Vorurteile und falsche Datenbestände dazu, dass Menschen ohne Berechtigung ausgegrenzt und diskriminiert wurden. Daher sollte die Wirtschaft froh sein, wenn sie durch die neuen Datenschutzregelungen angehalten wird, die Betroffenen besser zu informieren. Nur so können sie die relevanten Kundeninformationen bekommen; nur so kann gegenüber immer anonymer werdenden Unternehmen das nötige Verbrauchervertrauen entstehen.
Fairer Handel setzt voraus, dass nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Unternehmen und ihre Praktiken transparent gemacht werden. Davon konnte bisher keine Rede sein: Auskünfte über Datenspeicherungen wurden verweigert. Bewertungen wurden nicht offengelegt. Übermittlungen an andere Unternehmen führten zu keiner Benachrichtigung. Es ist recht und billig, dass sich dies künftig ändern soll.
Der Gesetzgeber versucht nun, das Ungleichgewicht ein wenig aufzuheben, indem den Firmen Transparenzpflichten auferlegt werden. Nur so können sich die Betroffenen zur Wehr setzen, wenn ihnen trotz bester Zahlungskraft die Eröffnung eines Bankkontos verweigert wird oder Geschäftsabschlüsse scheitern, weil sie ihren Wohnsitz im schlecht bewerteten Bahnhofsviertel gewählt haben.
Zweifellos sind angesichts der massenhaften Zunahme von Distanzgeschäften Sicherungen für die Wirtschaft nötig. Kein Unternehmen soll gezwungen werden, auf berechtigten Rechnungen sitzen zu bleiben. Bisher aber führten statistische Vorurteile und falsche Datenbestände dazu, dass Menschen ohne Berechtigung ausgegrenzt und diskriminiert wurden. Daher sollte die Wirtschaft froh sein, wenn sie durch die neuen Datenschutzregelungen angehalten wird, die Betroffenen besser zu informieren. Nur so können sie die relevanten Kundeninformationen bekommen; nur so kann gegenüber immer anonymer werdenden Unternehmen das nötige Verbrauchervertrauen entstehen.
Fairer Handel setzt voraus, dass nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Unternehmen und ihre Praktiken transparent gemacht werden. Davon konnte bisher keine Rede sein: Auskünfte über Datenspeicherungen wurden verweigert. Bewertungen wurden nicht offengelegt. Übermittlungen an andere Unternehmen führten zu keiner Benachrichtigung. Es ist recht und billig, dass sich dies künftig ändern soll.
