Makro-Aufnahme eines Kreditkarten-Chips mit dramatischer Beleuchtung und geringer Schärfentiefe
KI Generiert (Claude + Freepik Mystic)

Was die Debatte über Buy Now, Pay Later übersieht

Ein Zahlungsanbieter über die Grenzen der Regulierung: Jacob von Ingelheim, Chief Risk and Transformation Officer des Fintechs Unzer, argumentiert in einem Kommentar, dass verantwortungsvolle Kreditvergabe nicht erst mit der CCD II beginnt.

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Wer derzeit die Diskussion über Buy Now, Pay Later (BNPL) verfolgt, könnte leicht den Eindruck gewinnen, verantwortungsvolle Kreditvergabe beginne erst mit der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD II. Ich halte das für ein Missverständnis.

Nicht, weil die Richtlinie unwichtig wäre; im Gegenteil, sie sorgt für einen fairen Wettbewerb und stärkt das Vertrauen der Verbraucher. Aber wer aus ihr schließt, seriöse Anbieter hätten erst auf den Gesetzgeber gewartet, übersieht eine einfache Tatsache: Es liegt im wirtschaftlichen Interesse aller Beteiligten, dass Kunden sich nicht überschulden. Kein Anbieter verdient an einem Kredit, der nicht zurückgezahlt wird und kein Händler möchte säumige Kunden auf seiner Plattform.

Verantwortung beginnt nicht mit Regulierung, sondern bereits mit dem Geschäftsmodell

Beginnen wir mit einer Einordnung. Wenn wir in Deutschland über Buy Now, Pay Later sprechen, sprechen wir meistens nicht über langfristige Konsumentenkredite, sondern über den klassischen Rechnungskauf mit einem Zahlungsziel von 14 bis 30 Tagen. Diese Zahlungsart gibt es seit Jahrzehnten, und sie ist in der Regel kein Instrument, mit dem sich eine Überschuldung so einfach aufbauen lässt – jedenfalls nicht bei einem Anbieter, der sein eigenes Risiko ernst nimmt. 

Der Grund liegt im Geschäftsmodell: Wer Rechnungskauf oder Ratenkauf anbietet, übernimmt in der Regel auch das Ausfallrisiko, auch Delkredererisiko genannt. Der Zahlungsdienstleister kauft also die Forderung vom Händler, zahlt sie aus und wartet anschließend darauf, dass der Kunde seine Rechnung begleicht. Bleibt die Zahlung aus, trägt nicht der Händler den Verlust, sondern der Zahlungsdienstleister. Allein schon deshalb haben Zahlungsdienstleister ein wirtschaftliches Interesse daran, abgesicherten Rechnungs- und Ratenkauf nur nach sorgfältiger Prüfung zu genehmigen.

Niemand sieht alles

Eine verantwortungsvolle Kreditvergabe setzt allerdings voraus, dass man die finanzielle Situation eines Kunden einschätzen kann. Und hier hält sich eine Annahme, die nicht stimmt: dass Zahlungsdienstleister über ein vollständiges Bild dieser Situation verfügen.

Leider sehen wir nicht strukturiert, welche offenen Forderungen ein Kunde gleichzeitig bei anderen Anbietern hat. Wir wissen nicht, welche Beträge gerade über Kreditkarten finanziert werden. Auch Auskunfteien liefern nur einen Teil des Gesamtbildes. Dort wird in der Regel erst die Säumigkeit als Datenpunkt gemeldet, meist nach Durchlaufen eines Inkassoverfahrens. Eine solche Meldung erfolgt häufig erst nach mehrfacher Mahnung und nur bei unbestrittener Forderung, sodass in der Praxis laut unserer Erfahrung oft mehrere Monate vergehen. Das ist kein Versäumnis einzelner Unternehmen. Es liegt daran, wie der heutige Zahlungsverkehr funktioniert. Kein Marktteilnehmer sieht, welche Verpflichtungen ein Kreditnehmer morgen eingeht. Daran ändert auch die CCD II nichts.

Aus dieser Lücke wird in der Debatte häufig ein einfacher Schluss gezogen: Anbieter müssen Verantwortung dafür übernehmen, dass Kunden keine Verpflichtungen eingehen, die sie voraussichtlich nicht tragen können. Wer parallel bei mehreren Anbietern offene Rechnungen habe, so die Sorge, baue unbemerkt Schulden auf.
Doch selbst wenn wir alle offenen Posten sehen würden, wäre das Bild schwerer zu deuten, als es zunächst scheint. 

Denn der Rechnungskauf ist in Deutschland nicht nur eine Zahlungsart, sondern gleichzeitig ein Schutz für Verbraucher: erst die Ware, dann das Geld. Konkret heißt das: Eine Kundin, die drei Paar Schuhe in unterschiedlichen Größen bestellt, ein Paar behält und zwei zurückschickt, hat für einen Moment drei offene Forderungen. Überschuldet ist sie deshalb nicht. Sie hat einfach Schuhe bestellt und plant, das passende Paar zu behalten. Oder nehmen wir einen Kunden, der denselben teuren Pullover in vier verschiedenen Farben bestellt. Plant er, einen oder mehrere zu behalten? Darf er den nächsten Kauf erst tätigen, nachdem er die nicht gewünschten Artikel zurückgeschickt hat?

Wie gute Entscheidungen entstehen

Mehr Informationen bringen also nicht automatisch mehr Klarheit. Wichtig ist daher, wie man mit dieser Unsicherheit umgeht – zumal eine Kreditentscheidung am Ende immer eine Wahrscheinlichkeitsentscheidung ist. Zahlungsdienstleister arbeiten seit vielen Jahren mit statistischen Modellen. Lange bevor Künstliche Intelligenz zum Schlagwort wurde, halfen Scorecards dabei, Risiken systematisch zu bewerten. Künstliche Intelligenz ergänzt diese Modelle nun. Ihr größter Mehrwert liegt darin, Muster zu erkennen, die für klassische Verfahren kaum sichtbar sind.

Darin liegt für das Risikomanagement meiner Meinung nach eine große Chance: Gute Modelle erkennen problematische Transaktionen, ohne kreditwürdige Kunden unnötig abzulehnen. In der gegenwärtigen Berichterstattung wird meist nur eine Seite betrachtet: der Kredit, der nicht hätte vergeben werden dürfen. Doch auch eine fälschlicherweise abgelehnte Bestellung hat Folgen: Kunden fühlen sich möglicherweise zu Unrecht abgewiesen und brechen den Kauf im Zweifel ab und der Händler verliert Umsatz. 

Gutes Risikomanagement bedeutet daher, möglichst viele richtige Entscheidungen zu treffen. Durch die jahrelange Optimierung des Risikomanagements können seriöse Zahlungsanbieter die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Rechnungskaufs in der Regel sehr gut einschätzen: Sie bieten der großen Mehrheit der Kunden einen Rechnungskauf an und halten die Ausfallquote zugleich sehr niedrig.

Was CCD II tatsächlich verändert

Vor diesem Hintergrund lässt sich die Richtlinie besser einordnen. Sie bringt zwei wesentliche Änderungen. Zum einen entfällt die bisherige Wertgrenze von 200 Euro: Künftig muss die Kreditwürdigkeit grundsätzlich unabhängig vom Kreditbetrag geprüft werden. Für viele Zahlungsdienstleister ist das kein neuer Ansatz. Genau nach diesem Prinzip entscheiden sie bereits heute.

Zum anderen muss die Prüfung ergeben, dass der Kunde den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann. Bei bestimmten Finanzierungen können dafür zusätzliche Angaben zum Einkommen oder zu den finanziellen Verhältnissen erforderlich sein. Entscheidend ist jedoch die Verhältnismäßigkeit: Umfang und Tiefe der Prüfung müssen zur Art, Höhe, Laufzeit und zum Risiko des Kredits passen.

Für den klassischen Rechnungskauf bedeutet das: Eine Einkommensprüfung wird auch künftig in den meisten Fällen weder notwendig noch sinnvoll sein. Um welche Größenordnung es dabei geht, macht der typische Warenkorb deutlich: Beim Rechnungskauf liegen die Beträge mehrheitlich unter 200 Euro. Wer hier eine Einkommensprüfung verlangt, schafft Bürokratie ohne Schutzwirkung.

Bei langlaufenden Finanzierungen über mehrere tausend Euro sieht das anders aus. Die wenigsten Menschen können eine hochwertige Küche, ein E-Bike oder eine neue Wohnungseinrichtung aus ihrem laufenden Einkommen bezahlen. Dann ist es berechtigt zu prüfen, wie viel Geld monatlich für die Rückzahlung zur Verfügung steht.

Ein etabliertes Instrument dafür ist Open Banking. Braucht die Risikoprüfung zusätzliche Informationen, gibt der Kunde mit wenigen Schritten relevante Kontodaten frei. Wir werten diese Daten innerhalb weniger Sekunden automatisiert aus; der Kunde muss weder Kontoauszüge einreichen noch zusätzliche Formulare ausfüllen.

Gemeinsame Standards schaffen Vertrauen

Damit zeigt sich, was Regulierung leisten kann und was nicht. Sie kann nicht bewirken, dass ein Anbieter mehr sieht, als überhaupt sichtbar ist. Und sie kann ihm die Entscheidung nicht abnehmen. Aber sie kann verbindliche Regeln setzen, an die sich alle halten müssen.

Genau darin liegt für mich der Wert der CCD II. Sie beseitigt nicht die Unsicherheit im Kreditgeschäft; das könnte kein Regelwerk. Sie sorgt aber dafür, dass alle Anbieter unter vergleichbaren Voraussetzungen entscheiden – auch jene, die bisher möglicherweise weniger sorgfältig geprüft haben. Das stärkt den Verbraucherschutz, schafft fairere Wettbewerbsbedingungen und fördert das Vertrauen in eine seit Jahrzehnten etablierte Zahlungsart.

Verantwortungsvolle Kreditvergabe ist damit nicht neu. Durch die CCD II wird sie jedoch zum gemeinsamen Maßstab. Wie verantwortungsvoll Anbieter tatsächlich handeln, hängt weiterhin davon ab, wie ernst sie ihre eigene Rolle und ihr Risiko nehmen.

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Jacob von Ingelheim
Jacob von Ingelheim

Chief Risk and Transformation Officer bei Unzer

Jacob von Ingelheim ist Chief Risk and Transformation Officer (CRTO) bei Unzer, einem Fintech für Zahlungs- und Softwarelösungen. Er verantwortet die laufenden Integrations- und Transformationsprozesse, nachdem Unzer binnen weniger Jahre mehrere Unternehmen übernommen hat. Er ist zudem für das Risikomanagement und die Rechtsabteilung verantwortlich. Vor Unzer war Jacob von Ingelheim in Führungspositionen bei Billpay, Sofort und Klarna tätig.

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