Recht: Versteigerung im Web ist keine Auktion
Bei Versteigerungen im Internet kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande. Dies hat in der vergangenen Woche die 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster in einem Grundsatzurteil festgestellt.
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Bei Versteigerungen im Internet kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande. Dies hat in der vergangenen Woche die 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster in einem Grundsatzurteil festgestellt.

Die wachsende Informationsflut an Arbeitsplätzen führt in Unternehmen mittlerweile zu Problemen. Der englische Software-Hersteller Autonomy Systems Ltd. mit Sitz in Cambridge hat jetzt ein Programm...

Auf der Automesse in Detroit kündigte der Konzernpräsident von Ford, Jac Nasser, eine Zusammenarbeit mit Yahoo an. t Hilfe des Internets könne Ford nicht.