
Grundsätze der Telefonüberwachung für das Internet untauglich
Die Bundesregierung plant, die in der StPO verankerten Grundsätze der Telefonüberwachung auf das Internet zu übertragen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Verordnung entworfen, nach der die Überwachungszugänge wie schon beim Telefon üblich auch hinsichtlich der Internetnutzung für die Ermittlungstätigkeit der Polizei und Staatsanwaltschaft offen sein müssen.



