
Gesamtreparatursumme suggeriert Reparatur
Weil sein eBook-Reader kaputt ging, nahm ein Verbraucher ein Angebot einer "Gesamtreparatursumme" an. Der Händler reparierte das Gerät nicht, wollte aber die Gesamtreparatursumme kassieren. Das geht nicht, urteilte das Landgericht Heilbronn.
