
Trotz Kartellamts-Signal: Die Marktplatz-Boykotte gehen weiter
Eigentlich schienen die Signale klar genug zu sein: Hersteller dürfen E-Commerce-Händlern nicht untersagen, ihre Produkte auch auf Online-Marktplätzen zu verkaufen. Diese Auffassung drückte das Bundeskartellamt in einer Bewertung der Praktiken des Sportartikelherstellers Asics im April aus. Gleichzeitig haben verschiedene deutsche Gerichte in den vergangenen Monaten gegen "selektive Vertriebsmaßnahmen" entschieden. Adidas, ebenfalls für seinen Marktplatz-Boykott in der Kritik, vollzog im Juli...




