Foto: Logistikarbeiter prüft Kartons auf einer Palette an einer Laderampe mit Containern im Hintergrund.
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2 Euro pro Artikel ab November: Was die EU-Zollreform für Shops und Plattformen ändert

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Ab 1. November erhebt die EU eine Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen aus Drittstaaten – nach Angaben der EU-Kommission 2 Euro pro Artikel. Sie ist Teil einer Zollreform, die Plattformen zu Importeuren macht und den Zoll bis 2028 digitalisiert.

Die EU hat ihre umfassendste Zollreform seit Jahrzehnten beschlossen. Das EU-Parlament stimmte am 16. September zu, der Rat hatte bereits am 3. September grünes Licht gegeben, teilt der Rat mit. Für den Onlinehandel bringt sie fünf Änderungen, die zeitlich gestaffelt greifen.

1. Seit Juli: 3 Euro Zollpauschale statt Freigrenze

Die Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro ist bereits gefallen. Seit 1. Juli 2026 wird stattdessen eine Pauschale von 3 Euro fällig – pro Warenkategorie im Paket, bestimmt nach Zolltarif-Unterposition, so der Rat. Die Regelung gilt übergangsweise bis Juli 2028. 2024 kamen nach Ratsangaben 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen in die EU, 91 Prozent davon aus China.

2. Ab 1. November: Bearbeitungsgebühr von 2 Euro

Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr. Ihre Höhe hat die EU-Kommission am 21. September per delegiertem Rechtsakt auf 2 Euro „per item“ festgelegt – also je Artikel, nicht je Paket. Was genau als Artikel zählt, definiert der Rechtsakt nicht. Der Betrag entspreche näherungsweise den Kosten der Zollaufsicht, berichtet Il Sole 24 Ore. Zahlen müssen die E-Commerce-Betreiber; laut VerkehrsRundschau soll die Gebühr alle zwei Jahre überprüft werden.

Die Gebühr gilt für Direktsendungen an Verbraucher. Für Waren aus Zolllagern in der EU soll ab Juli 2028 eine eigene Gebühr gelten, deren Höhe noch offen ist. Der Rechtsakt tritt mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem zehnten Tag danach. Damit die Gebühr wie geplant am 1. November greift, muss er spätestens am 22. Oktober erscheinen.

3. Plattformen gelten als Importeure

E-Commerce-Plattformen aus Drittstaaten gelten künftig zollrechtlich als Importeure. Sie sind damit dafür verantwortlich, dass Zollformalitäten und Abgaben korrekt abgewickelt werden, so der Rat. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 6 Prozent des jährlichen Einfuhrwerts.

4. Neue EU-Zollbehörde in Lille

Eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille soll 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Sie betreibt einen zentralen Datenhub und übernimmt die Risikoanalyse für die nationalen Zollverwaltungen.

5. Ab Juli 2028: Datenhub wird Pflicht

Für E-Commerce-Betreiber wird der Datenhub ab 1. Juli 2028 verbindlich, für alle anderen Händler ab 1. März 2034. Mit dem Datenhub soll die 3-Euro-Pauschale durch reguläre Zollsätze ersetzt werden.

Kritik von Händlerbund und Verbraucherschützern

Der Händlerbund hält das Ziel fairen Wettbewerbs für richtig, bezweifelt aber die Wirkung. „Eine Plattform rechnet drei Euro in die Preisgestaltung ein, bündelt Sendungen und verlagert Ware in EU-Lager. Ein kleiner Shop hat diese Möglichkeiten nicht“, schreibt Geschäftsführer Tim Arlt. Kleine Importeure müssten zudem mit längeren Abfertigungszeiten rechnen.

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband geht die Reform beim Produktschutz nicht weit genug. „Unsichere Produkte dürfen gar nicht erst auf den europäischen Markt gelangen“, so Vorständin Ramona Pop im Juli. Textilverbände hatten eine deutlich höhere Gebühr von 10 Euro pro Sendung gefordert, berichtet netz-trends.

In Österreich kommt für große Versandhändler seit 1. Oktober die nationale Paketsteuer von 2 Euro netto hinzu – unabhängig davon, ob die Ware aus einem Drittstaat stammt.

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