Deutsche Post überarbeitet Einwurf-Einschreiben nach juristischer Kritik
Die Deutsche Post hat ihr Verfahren für das Einwurf-Einschreiben angepasst, nachdem das Bundesarbeitsgericht Zweifel an dessen Eignung als sicherer Zustellnachweis formuliert hatte. Auslöser war ein grundlegendes Problem im bisherigen Ablauf: Zustellkräfte bestätigten die Auslieferung auf dem Handgerät bereits, bevor der Brief tatsächlich in den Briefkasten eingeworfen wurde. Damit entstand der Auslieferungsbeleg zu einem Zeitpunkt, an dem die Sendung rechtlich noch nicht zugestellt war. Für wichtige Schreiben im Geschäftsverkehr, Fristsachen oder arbeitsrechtlich relevante Dokumente stellte diese zeitliche Lücke ein erhebliches Risiko dar.
Nach Angaben von Haendlerbund.de und unter Bezug auf Informationen der Neuen Juristischen Wochenschrift hat die Post auf die gerichtliche Beanstandung reagiert und den Zustellprozess umgestellt. Das Unternehmen verweist demnach darauf, dass das Bundesarbeitsgericht einen inzwischen nicht mehr aktuellen Ablauf bewertet habe. Künftig soll ein mehrstufiges digitales Verfahren sicherstellen, dass die Dokumentation näher am tatsächlichen Zustellvorgang liegt. Nach dem ersten Scan müssen Zustellkräfte den realen Einwurf zusätzlich digital per Unterschrift bestätigen. Diese zweite Bestätigung soll belegen, dass der Brief nicht nur erfasst, sondern tatsächlich in den Briefkasten eingeworfen wurde.
Die Änderung zielt darauf ab, die bislang kritisierte Trennung zwischen elektronischer Bestätigung und physischer Zustellung zu beseitigen. Während früher der entscheidende Nachweis bereits vor dem Einwurf erzeugt werden konnte, soll die neue zusätzliche Unterschrift den tatsächlichen Abschluss der Zustellung dokumentieren. Die Post bewertet das angepasste System laut NJW als deutliche Verbesserung und sieht darin offenbar auch Vorteile gegenüber älteren manuellen Verfahren mit Klebevermerken.
Für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen, die Einwurf-Einschreiben zur Dokumentation wichtiger Sendungen nutzen, bringt die Nachbesserung zunächst mehr Klarheit. Besonders relevant ist dies überall dort, wo Fristen, Kündigungen oder andere rechtlich bedeutsame Mitteilungen nachweisbar zugehen müssen. Dennoch bleibt die entscheidende Frage offen: Ob das neue Verfahren tatsächlich als gerichtsfester Nachweis ausreicht, ist noch nicht abschließend geklärt. Erst künftige Urteile werden zeigen, ob die zusätzliche digitale Bestätigung den Anforderungen der Rechtsprechung genügt.
Die Deutsche Post arbeitet den vorliegenden Informationen zufolge zudem an weiteren Optimierungen, darunter präzisere Zeitangaben bei der Zustellung. Bis zur gerichtlichen Bestätigung des neuen Prozesses bleibt das Einwurf-Einschreiben damit ein verbessertes, aber rechtlich noch nicht endgültig abgesichertes Instrument für den Zustellnachweis.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
Alle Beiträge