EU verschärft Prüfung der geplanten Ceconomy-Übernahme durch JD.com
Die Europäische Kommission erhöht den Druck auf JD.com: Im laufenden Verfahren zur geplanten Übernahme der MediaMarkt-Saturn-Mutter Ceconomy hat die Behörde dem chinesischen E-Commerce-Konzern eine formelle Begründungserklärung zugestellt. Damit benennt Brüssel erstmals offiziell und konkret die Einwände gegen den milliardenschweren Deal, wie Cashys Blog berichtet.
Im Zentrum steht der Verdacht, dass JD.com in China von staatlichen Beihilfen profitiert haben könnte. Die Kommission prüft mögliche Vorzugsfinanzierungen, Steuervergünstigungen oder direkte Zuschüsse. Aus Sicht der Wettbewerbshüter könnten solche drittstaatlichen Subventionen dem Unternehmen einen Vorteil verschafft haben, um überhaupt ein entsprechend hohes Angebot für Ceconomy vorzulegen.
Die Bedenken reichen über die Finanzierung des Kaufs hinaus. Brüssel befürchtet, dass staatlich gestützte Mittel nach einer erfolgreichen Transaktion auch die Marktverhältnisse im EU-Binnenmarkt verzerren könnten. Grundlage der vertieften Prüfung ist die Verordnung über ausländische Subventionen, die sogenannte Foreign Subsidies Regulation. Sie soll verhindern, dass Unternehmen aus Drittstaaten mit staatlicher Unterstützung europäische Wettbewerber verdrängen oder strategische Übernahmen zu verzerrten Bedingungen durchsetzen.
JD.com weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern betont, die geplante Transaktion werde über private Bankkredite sowie eigene liquide Mittel aus dem laufenden Geschäft finanziert. Nach der Begründungserklärung kann JD.com nun Stellung nehmen, Akteneinsicht beantragen und der Kommission mögliche Zugeständnisse oder Auflagen vorschlagen, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.
Eine endgültige Entscheidung ist mit der Mitteilung noch nicht gefallen. Sie markiert jedoch einen wichtigen Schritt im Verfahren und zeigt, dass die Kommission den Fall mit hoher Detailtiefe verfolgt. Die vorläufige Frist für den Abschluss der vertieften Prüfung läuft bis zum 2. Oktober 2026. Bis dahin muss sich zeigen, ob JD.com die Einwände entkräften kann oder ob Brüssel zusätzliche Bedingungen verlangt.
Der Fall hat über Ceconomy hinaus Signalwirkung: Erstmals rollt die EU ein Übernahmeverfahren eines chinesischen Akteurs unter den strengen Regeln der neuen Drittlandsubventionsverordnung so detailliert auf. Für internationale Investoren wird damit deutlich, dass Brüssel nicht nur klassische Kartellfragen prüft, sondern auch die Herkunft und Wirkung möglicher staatlicher Finanzhilfen stärker in den Blick nimmt.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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