3D-Illustration: geöffnetes Glastor symbolisiert Gerichtsurteil zu KI-Zugang bei Amazon
© Black Forest Labs / Flux

Gericht öffnet Amazon für Perplexitys Einkaufs-KI

Perplexitys KI-Einkaufsassistent darf künftig voraussichtlich doch bei Amazon einkaufen, meldet Handelsblatt.com. Ein US-Berufungsgericht hob am Dienstag ein vorläufiges Verbot auf. Amazon werde außerdem mit seiner Klage scheitern, die dem KI-Start-Up Verstöße gegen ein Computerkriminalitätsgesetz vorwirft, so das Gericht. Nicht Perplexity, sondern dessen Nutzer griffen auf die Plattform zu, was keinen unbefugten Zugriff darstelle. Das erste derartige Urteil dürfte die junge KI-Agenten-Branche prägen.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
2 Min.
Teilen

US-Gericht stärkt KI-Agenten im Handel

Der Rechtsstreit zwischen Amazon und dem KI-Start-up Perplexity nimmt eine richtungsweisende Wendung: Ein US-Berufungsgericht in San Francisco hat ein vorläufiges Verbot gegen den KI-Einkaufsassistenten von Perplexity aufgehoben. Damit darf der Assistent voraussichtlich wieder im Auftrag von Nutzern auf der Handelsplattform einkaufen, wie Handelsblatt.com berichtet. Für die junge Branche der autonomen digitalen Assistenten ist die Entscheidung mehr als ein Etappensieg: Sie setzt einen frühen juristischen Maßstab dafür, wie weit KI-Agenten im Nutzerauftrag auf Online-Plattformen aktiv werden dürfen.

Kern des Verfahrens war Amazons Vorwurf, Perplexity verstoße gegen ein US-Gesetz zur Computerkriminalität. Das Gericht bewertete diese Argumentation jedoch als voraussichtlich nicht erfolgreich. Nach seiner Einschätzung greife nicht Perplexity selbst unbefugt auf Computer oder Daten von Amazon zu. Vielmehr handelten die Nutzer, die den Assistenten einsetzen und über ihn auf die Plattform zugreifen. Damit liege nach vorläufiger Bewertung kein unbefugter Zugriff im Sinne des angeführten Gesetzes vor.

Die Entscheidung gilt als erstes Urteil eines Bundesberufungsgerichts zu der Frage, ob KI-Agenten im Auftrag von Nutzern legal Online-Plattformen ansteuern dürfen. Diese Einordnung macht das Verfahren besonders relevant: KI-Werkzeuge übernehmen zunehmend Aufgaben, die bislang direkt von Menschen erledigt wurden – etwa das Recherchieren, Vergleichen, Surfen oder Einkaufen im Internet. Für den Onlinehandel stellt sich damit die Grundsatzfrage, ob Plattformbetreiber solche automatisierten Zugriffe begrenzen können oder ob Nutzer ihre bevorzugten digitalen Assistenten frei einsetzen dürfen.

Amazon zeigte sich mit der Entscheidung nicht einverstanden, erklärte aber, für das weitere Verfahren zuversichtlich zu bleiben und die nächsten Schritte zu prüfen. Perplexity wiederum kündigte an, weiter für das Recht der Internetnutzer einzutreten, die KI ihrer Wahl zu verwenden. Damit bleibt der Rechtsstreit offen, doch die aktuelle Entscheidung verschiebt die Ausgangslage deutlich zugunsten von Perplexity. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für Anbieter von KI-Agenten haben, die mit begrenzter menschlicher Überwachung eigenständig digitale Aufgaben ausführen.

Für Plattformen, Händler und Technologieanbieter markiert der Fall einen wichtigen Moment: Die juristische Trennlinie zwischen automatisierter Unterstützung und unbefugtem Zugriff wird neu vermessen. Sollte sich die Sichtweise des Gerichts im weiteren Verfahren bestätigen, könnten KI-Einkaufsassistenten künftig eine größere Rolle im digitalen Handel spielen. Zugleich wächst der Druck auf Plattformbetreiber, ihre Regeln für den Umgang mit solchen Werkzeugen rechtlich belastbar und technisch klar zu definieren. Das Verfahren zeigt damit, wie schnell sich etablierte Marktordnungen verändern, wenn Nutzer nicht mehr selbst klicken, sondern Software-Agenten in ihrem Namen handeln lassen.

Teilen
Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

Alle Beiträge
Morning Briefing

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

  • 10.800+ Abonnenten
  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.