Lagermitarbeiter hält beim Verpacken inne – Sinnbild für Moratorium der Verpackungsverordnung
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BEVH fordert ein Moratorium der Verpackungsverordnung

Kurz vor Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August fordert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland in einer Pressemitteilung ein Moratorium. Nach einem Jahr Vorbereitung wären zwar unlängst FAQs zum Erzeugerbegriff veröffentlicht worden, die die Online-Händler aus der Verantwortung nähmen, doch dieser Richtungswechsel schaffe neue Rechtsunsicherheit und schüre erneut den Konflikt zwischen Händlern und Verpackungsproduzenten.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
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bevh fordert Moratorium für neue EU-Verpackungsverordnung

Kurz vor dem geplanten Geltungsbeginn der neuen Verpackungsverordnung PPWR am 12. August 2026 fordert der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland ein Moratorium. Hintergrund ist eine kurzfristige Auslegungskorrektur der EU zum sogenannten Erzeugerbegriff. Wie der Verband in einer Pressemitteilung erklärt, seien in den vorab veröffentlichten FAQs zum neuen Rechtsrahmen zentrale Annahmen verändert worden, auf deren Grundlage sich viele Onlinehändler seit mehr als einem Jahr vorbereitet hätten.

Nach der neuen Auslegung gelten Händler nun nicht mehr als Erzeuger von Versandverpackungen. Diese Einschätzung entspricht zwar einer langjährigen Forderung des bevh, kommt aus Sicht des Verbands jedoch deutlich zu spät. Statt frühzeitig klare Vorgaben zu schaffen, habe die Kommission mit dem Richtungswechsel eine neue Phase der Unsicherheit ausgelöst. Für Unternehmen, die bereits erhebliche Ressourcen in die Umsetzung der erwarteten Anforderungen investiert haben, bedeutet die Kurskorrektur eine erneute Umstellung. Der Verband spricht deshalb von einer neuen Rechtsunsicherheit, die den Onlinehandel unmittelbar betreffe.

Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh, bewertet die inhaltliche Korrektur zwar als grundsätzlich wünschenswert, kritisiert aber den Zeitpunkt deutlich. Die Einsicht sei zum spätestmöglichen Moment erfolgt. Händler hätten ihre Prozesse, Verantwortlichkeiten und Vorbereitungen auf die bisherige Interpretation ausgerichtet und müssten nun kurzfristig neu bewerten, welche Pflichten sie tatsächlich treffen. Dadurch entstehe nicht nur operativer Aufwand, sondern auch ein erneuter Konflikt zwischen Händlern und Produzenten von Verpackungen.

Der bevh fordert daher, die neuen Regeln vorerst auszusetzen, bis die offenen Fragen geklärt sind. Ein Moratorium soll nach Darstellung des Verbands sicherstellen, dass Unternehmen nicht auf einer unsicheren Grundlage handeln müssen. Entscheidend sei eine rechtssichere Handlungsgrundlage, bevor die PPWR in der Praxis greift. Nur so lasse sich vermeiden, dass kurzfristige Interpretationswechsel zu Fehlanpassungen, unnötigen Kosten und belasteten Geschäftsbeziehungen führen.

Im Kern geht es damit weniger um die Richtung der Änderung als um ihre Umsetzung. Die Herausnahme der Händler aus der Erzeugerverantwortung für Versandverpackungen wird vom Verband begrüßt. Gleichzeitig macht der Fall deutlich, wie sensibel regulatorische Detailfragen für Handelsunternehmen sind, wenn sie kurz vor Inkrafttreten neu bewertet werden. Der bevh verlangt deshalb eine geordnete Klärung der Verpackungsverordnung, bevor aus den neuen Vorgaben verbindliche Pflichten im Markt entstehen.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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